Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Der Kläger hat als anspruchsbegründende Tatsache zu beweisen, dass die Aufeinanderfolge von Gewinnspielen geeignet ist, den sicheren Eindruck entstehen zu lassen, auch zukünftige Ausgaben würden Gewinnspielankündigungen enthalten. Erwecken fortlaufende Gewinnspiele den sicheren Eindruck, die Serie werde fortgesetzt, so ist ihre Eignung, den Kaufentschluss zu beeinflussen, grundsätzlich ebenso zu vermuten wie bei einem ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Die - gegenüber einer Ankündigung auf dem Titelblatt - etwas geringere Gewissheit, in der Zeitung auch tatsächlich wieder eine Gewinnspielankündigung vorzufinden, muss nicht durch eine höhere Attraktivität des ausgespielten Gewinns wettgemacht werden, weil für eine Zeitung nur ein vergleichsweise geringer Betrag aufzuwenden ist und die Alternative in der Regel nicht im Verzicht auf eine Zeitung, sondern im Erwerb einer... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Ob ein Gewinnspiel geeignet ist, den Kaufentschluss zu beeinflussen, hängt von seiner Attraktivität ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren bestimmt wird. In erster Linie sind die ausgespielten Gewinne maßgebend; je "wertvoller" der Gewinn, desto interessanter die Teilnahme. Die Anziehungskraft des Gewinns bestimmt nicht nur dessen materieller Wert, sondern auch ein allfälliger ideeller Wert und auch das Ausmaß der... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Ein Gewinnspiel beeinflusst den Kaufentschluss regelmäßig nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise wissen, welche Preise sie erwarten. Die fehlende Gewissheit schadet jedoch nicht, wenn es sich um eine Serie gleich gestalteter Gewinnspiele handelt oder wenn zwar verschiedene Gewinnspiele veranstaltet werden, sie jedoch gemeinsam haben, dass durchwegs wertvolle Gewinne ausgespielt werden. Ist hingegen völlig off... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der "N***** Zeitung", die Beklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Der S*****". Der Jahresabonnementpreis des periodischen Druckwerks "S*****" beträgt 3.280 S. Im Oktober 1998 rief die Beklagte den sogenannten "Club der Leser" (folgend: CdL) ins Leben. Dieser gewährt seinen Mitgliedern zahlreiche, meist geldwerte Vergünstigungen. Der Preis der Jahresmitgliedschaft beim CdL beträgt 800 S. In der Ausgabe des "S*****" vom 18. 12. 1998 find... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Revisionsrekurs der Klägerin Das Rekursgericht hat die Gutscheinaktion der Beklagten nach § 2 UWG beurteilt und die Wettbewerbswidrigkeit mangels Irreführungseignung verneint. Die Klägerin verkennt nicht, daß insoweit keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt; sie meint aber, es fehle eine Rechtsprechung zur Frage, ob eine derartige Aktion einen unsachlichen Kaufanreiz ausübe und daher sittenwidrig im Sinne des § 1... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein, zu dessen Mitgliedern Unternehmen zählen, die Printmedien verlegen, fördert satzungsgemäß die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder unter anderem durch Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Oberösterreichische Nachrichten". Die Zeitung hat etwa 90.000 Abonnenten, ein Jahresabonnement kostet 2.... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilvergleich vom 25. 2. 1998 verpflichteten sich die verpflichteten Parteien zu Punkt 1., es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes in den von ihnen verlegten Zeitungen und Zeitschriften, insbesondere in der "N***** Zeitung" a) anzukündigen, daß sie Gratisgaben gewähren, wenn der Erhalt dieser Gratisgaben durch den Kauf der Zeitung ermöglicht oder erleichtert wird, insbesondere Autobahnvignetten an die Inhaber von Autonummern, di... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Da in Österreich ein Markt für Teilnehmerverträge an Mobilfunknetzen ohne dazugehöriges Handy nicht und an Handys ohne Teilnehmerverträge kaum Einzelinteresse besteht, muss eine Gesamtleistung, bestehend aus dem Mobiltelefon und dem für den Betrieb notwendigen Netzzugang, angenommen werden, was einen Verstoß gegen das Zugabeverbot des § 9a UWG ausschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verband zur Wahrung wirtschaftlicher Unternehmerinteressen mit (ua) dem Zweck der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; ihm gehören als Mitglieder neben anderen das Bundesgremium des Radio- und Elektrohandels und mehrere Landesgremien je des Einzel- und des Großhandels mit Elektrowaren an. Die Beklagte betreibt unter anderem den Handel mit GSM-Handys, verbunden auch mit der Durchführung der Abwicklung der Freischaltung solcher Handys durch den jeweili... mehr lesen...
Norm: UWG §9aUWG §14 B2
Rechtssatz: Ein an sich zulässiges Gewinnspiel eines Radiounternehmens ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Radiounternehmen das Gewinnspiel in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen veranstaltet. Maßgebend ist immer, ob allfällige Wettbewerbsverstöße des Gewinnspielpartners bewirken, daß das Gewinnspiel für die Radiohörer attraktiver wird. Nur dann berührt die Wettbewerbswidrigkeit auch den Wettbewerb des ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben private Radiosender im Raum Wien. An der Beklagten ist (ua) die Verlagsgruppe N***** GmbH & Co KG beteiligt, zu der auch die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "t*****" gehört. Am 1. 9. 1998 strahlte die Beklagte Werbespots aus, die wie folgt lauteten: "Und eines müssen Sie auch noch tun, ganz wichtig: Kaufen Sie das 't*****', denn Sie können gewinnen! Ab kommendem Samstag ist es soweit. A*****-Bingo auf 102.5. Hören Sie sich Ih... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIEO §389 IIICEO §389 VBZPO §274UWG §9a
Rechtssatz: Im Provisorialverfahren muß es auch für die Lösung der Rechtsfrage der Anwendbarkeit des Zugabenverbotes für Medien genügen, wenn die nach dem Urteil des EuGH bedeutsamen Tatsachen glaubhaft, also wahrscheinlich, sind. Entscheidungstexte 4 Ob 249/98s Entscheidungstext OGH 23.03.1999 4 Ob 249/98s ... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28UWG §9a
Rechtssatz: Die vom EuGH im Laura-Erkenntnis aufgetragenen Tatsachenermittlungen unterscheiden sich von den sonst in gerichtlichen Verfahren zu treffenden Feststellungen dadurch, dass es sich dabei nicht allein um den zwischen den Parteien des Verfahrens streitigen Sachverhalt, sondern darum handelt, ob eine
Norm: des österreichischen Rechts für einen bestimmten Bereich (Markt) anwendbar bleibt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin (ua) der Wochenzeitschrift "Die Ganze Woche". Der in der Budesrepublik Deutschland ansässige Beklagte ist Medieninhaber und Verleger der Wochenzeitschrift "Laura", die auch in Österreich vertrieben wird. Die Ausgabe der Zeitschrift "Laura" vom 22. 2. 1995 enthielt auf S. 14 ein Kreuzworträtsel. Die Einsender der richtigen Lösung konnten an einer Verlosung teilnehmen, in der zwei Preise von jeweils 500 DM ausgesetzt wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt einen Versandhandel und unterliegt dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Sie beschäftigt rund 50 Angestellte im Telefondienst. Die Normalarbeitsstunden und Mehrarbeitsstunden werden von mehreren Arbeitnehmern nach folgender Aufstellung an Werktagen von Montag bis Freitag nach 18.30 Uhr geleistet: Montag bis Donnerstag: ab 18.30 Uhr ...........11 Personen ab 19.00 Uhr ............7 Personen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 24. 3. 1989, GZ 38 Cg 62/88, wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, ab sofort beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "K*****" das Ankündigen und/oder Durchführen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder der Erhalt von Preisen sonst von einem Zufall abhängig ist, wenn dabei - etwa durch die Teilnahmebedingungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift N*****. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung KURIER. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem KURIER vom 16. 12. 1997 war ein Werbeprospekt beigelegt, in dem der "KURIER" unter anderem als "besonderes Angebot für Autofahrer" ein "2-Monats-Schnupper-Abo um nur S 99,-- plus PKW-Jahres-Vignette um nur S 300,--" ankündigte und anbot, wer ein 2-Mon... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §2 D10UWG §9a
Rechtssatz: Koppelungsgeschäfte sind grundsätzlich erlaubt; sie können aber aus verschiedenen Gründen wettbewerbswidrig sein. Es kann ein Verstoß gegen das Zugabenverbot vorliegen, das Angebot kann wegen Preisverschleierung gegen §§ 1, 2 UWG verstoßen oder es kann sich um ein sittenwidriges Vorspannangebot handeln. Entscheidungstexte 4 Ob 241/98i Entsc... mehr lesen...
Begründung: Zweck des klagenden Verbandes ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Ihm gehören rund 400 Fachgruppen, Innungen und Gremien als Mitglieder an. Der Erstbeklagte betreibt in W***** eine der größten Fahrschulen Österreichs. Er ist auch Gesellschafter und kollektiv vertretungsbefugter Geschäftsführer der Zweitbeklagten, die er gemeinsam mit einem Versicherungsfachmann und einem KFZ-Leasingspezialisten gegründet hat. Unternehmensgegenstand der Zweitbeklagten i... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Der verpönte Anlock-Effekt wird nicht erst durch die Gewährung einer verbotenen Zugabe im Sinne des § 9a UWG, sondern schon mit deren Ankündigung bewirkt, mag diese Ankündigung in der Folge auch nicht eingehalten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 221/98y Entscheidungstext OGH 28.09.1998 4 Ob 221/98y 4 Ob 36/00... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin (ua) der Tageszeitung "täglich Alles"; die Beklagte ist Verlegerin der "Neuen Kronen Zeitung". Die Klägerin hat mehrere Exekutionstitel gegen die Beklagte erwirkt. Mit dem zu 37 Cg 183/93b des Handelsgerichtes Wien ergangenen Exekutionstitel wird der Beklagten untersagt, "unentgeltliche Zugaben in der Form zu gewähren, daß in der Neuen Kronen Zeitung die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel ... eingeräumt wird, w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern (ÖBl 1993, 24 - Welt des Wohnens uva). Dieser Vorteil muß mit der Hauptware (-leistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, daß er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zum Erwer... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Wesentliche Voraussetzung für einen Teilnahmeentschluß der angesprochenen Verkehrskreise ist nämlich auch die Information über die ausgespielten Preise; das Gleichwertigkeitserfordernis bezieht sich daher - neben der allgemeinen Teilnahmemöglichkeit - gleichermaßen auch auf die Möglichkeiten, Informationen über die ausgespielten Preise zu erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t***... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §355 VIIbEO §359UWG §9a
Rechtssatz: Umfaßt ein Unterlassungstitel sowohl das Verbot des Anbietens als auch das Gewähren von unentgeltlichen Zugaben und wurde die Exekution deshalb bewilligt, weil die verpflichtete Partei Zugaben angekündigt hatte, können ohne weitere Exekutionsbewilligung im laufenden Exekutionsverfahren auch Strafen wegen des verbotenen Gewährens von Zugaben verhängt werden. Ents... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8.Februar 1995 die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO wider die verpflichteten Parteien. Sie begehrte, über die verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 40.000 S wegen eines bestimmten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel zu verhängen. In weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei, die verpflichteten Parteien hätten dem Exekutionstitel neuer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin ist Verlegerin der Zeitschrift N*****. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der N***** ZEITUNG, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Beklagten vertrieben am 13.4.1997 in den Zeitungstaschen der N***** ZEITUNG einen Werbefolder, der unter dem Titel "Aller guten Dinge sind 3" drei (an die N***** ZEITUNG adressierte) Bestellkarten enthielt, mit denen ua ein Jahresabonne... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Besteht die Nebenleistung in einem Gutschein, so hängt die Beurteilung, ob eine Zugabe oder ein Rabatt anzunehmen ist, davon ab, was der Gutschein seinem Inhalt nach verbrieft. Berechtigt der nicht in Geld einlösbare Gutschein zum verbilligten oder Gratisbezug einer anderen Ware, so liegt, wenn die anderen Voraussetzungen gegeben sind, eine Zugabe vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Ungeregelt geblieben ist hingegen der hier vorliegende Fall, daß eine angekündigte (verbotene) Zugabe nachträglich (nämlich nach Bedingungseintritt) tatsächlich gewährt wird. Würde man in letzterem Fall zwar das Ankündigen, nicht aber auch das tatsächliche Gewähren der Zugabe untersagen, würde damit die Beseitigung des rechtswidrig gewonnenen Wettbewerbsvorteils verhindert werden; dem wettbewerbswidrig Werbenden dürfen... mehr lesen...