Norm
UWG §9aRechtssatz
Der verpönte Anlock-Effekt wird nicht erst durch die Gewährung einer verbotenen Zugabe im Sinne des § 9a UWG, sondern schon mit deren Ankündigung bewirkt, mag diese Ankündigung in der Folge auch nicht eingehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110887Dokumentnummer
JJR_19980928_OGH0002_0040OB00221_98Y0000_001