RS OGH 1999/12/14 4Ob290/99x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1999
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Norm

UWG §9a

Rechtssatz

Der Kläger hat als anspruchsbegründende Tatsache zu beweisen, dass die Aufeinanderfolge von Gewinnspielen geeignet ist, den sicheren Eindruck entstehen zu lassen, auch zukünftige Ausgaben würden Gewinnspielankündigungen enthalten. Erwecken fortlaufende Gewinnspiele den sicheren Eindruck, die Serie werde fortgesetzt, so ist ihre Eignung, den Kaufentschluss zu beeinflussen, grundsätzlich ebenso zu vermuten wie bei einem Gewinnspiel, das auf dem Titelblatt angekündigt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112997

Dokumentnummer

JJR_19991214_OGH0002_0040OB00290_99X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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