RS OGH 1999/4/13 4Ob74/99g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1999
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Norm

UWG §9a
UWG §14 B2

Rechtssatz

Ein an sich zulässiges Gewinnspiel eines Radiounternehmens ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Radiounternehmen das Gewinnspiel in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen veranstaltet. Maßgebend ist immer, ob allfällige Wettbewerbsverstöße des Gewinnspielpartners bewirken, daß das Gewinnspiel für die Radiohörer attraktiver wird. Nur dann berührt die Wettbewerbswidrigkeit auch den Wettbewerb des Radiounternehmens; nur in einem solchen Fall sind (auch) dessen Mitbewerber berechtigt, den Wettbewerbsverstoß geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111772

Dokumentnummer

JJR_19990413_OGH0002_0040OB00074_99G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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