Norm
UWG §9aRechtssatz
Ein an sich zulässiges Gewinnspiel eines Radiounternehmens ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Radiounternehmen das Gewinnspiel in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen veranstaltet. Maßgebend ist immer, ob allfällige Wettbewerbsverstöße des Gewinnspielpartners bewirken, daß das Gewinnspiel für die Radiohörer attraktiver wird. Nur dann berührt die Wettbewerbswidrigkeit auch den Wettbewerb des Radiounternehmens; nur in einem solchen Fall sind (auch) dessen Mitbewerber berechtigt, den Wettbewerbsverstoß geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111772Dokumentnummer
JJR_19990413_OGH0002_0040OB00074_99G0000_001