Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Umfaßt ein Unterlassungstitel sowohl das Verbot des Anbietens als auch das Gewähren von unentgeltlichen Zugaben und wurde die Exekution deshalb bewilligt, weil die verpflichtete Partei Zugaben angekündigt hatte, können ohne weitere Exekutionsbewilligung im laufenden Exekutionsverfahren auch Strafen wegen des verbotenen Gewährens von Zugaben verhängt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110284Im RIS seit
23.06.1998Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011