RS OGH 1998/5/24 3Ob91/98y, 3Ob156/99h, 3Ob56/01h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1998
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Norm

EO §3 IIIA
EO §3 IVA
EO §355 VIIb
EO §359
UWG §9a

Rechtssatz

Umfaßt ein Unterlassungstitel sowohl das Verbot des Anbietens als auch das Gewähren von unentgeltlichen Zugaben und wurde die Exekution deshalb bewilligt, weil die verpflichtete Partei Zugaben angekündigt hatte, können ohne weitere Exekutionsbewilligung im laufenden Exekutionsverfahren auch Strafen wegen des verbotenen Gewährens von Zugaben verhängt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110284

Im RIS seit

23.06.1998

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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