Begründung: Die Streitteile sind die größten österreichischen Lebensmitteleinzelhändler. Die Beklagte kündigt seit Anfang Oktober 2010 eine „Bestpreisgarantie“ an. Nur in einigen Werbemitteln wurden folgende nähere Umstände der Bestpreisgarantie genannt: „Die Garantie gilt nur für die jeweils in den Filialen gekennzeichneten Markenartikel und bezieht sich auf die Verkaufspreise in den österreichischen Filialen der Beklagten und die allgemein gültigen Verkaufspreise bestimmter nament... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichts Salzburg vom 4. März 2009, AZ 10 Cg 15/08a, wurde die Verpflichtete (unter anderem) schuldig erkannt, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern nach einem Vertragsabschluss im Fernabsatz zu unterlassen, insbesondere bei telefonischem Vertragsabschluss, trotz deren rechtzeitigem Widerruf der Vertragserklärung die Abstandnahme von ihrer Vertragserklärung zu verweigern, insbesondere durch den unrichtigen Hinweis, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit der von ihr betriebenen „Statt-Preis"-Werbung das Publikum irreführe (§§ 1 Abs 3 Z 2, 2 und 2a UWG) und mit einer zugleich beworbenen Gutschein-Aktion gegen § 9a Abs 1 UWG verstoße. Sie beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Beklagten geboten werden solle, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, 1. mit „Statt-Preisen" zu werben, sofern aus ihren Ankündigungen nicht ausreichend deutl... mehr lesen...
Norm: UWG §9aEG Amsterdam Art234EG-RL 2005/29/EG-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art3 Abs1EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art5 Abs2EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art5 Abs5
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Stehen A... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem österreichischen Markt für Tageszeitungen. Die Beklagte kündigte in ihrer Zeitung die Wahl eines „Fußballers des Jahres" an. In der fettgedruckten Einleitung zum Artikel hieß es: „Mitmachen lohnt sich: Gewinnen Sie ein Abendessen mit dem Sieger der großen Kickerwahl." Links vom Artikel befand sich ein „Wahl-Coupon" mit der Aufschrift „Ausschneiden und einsenden". Rechts wurde auf die Mö... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Medieninhaber/Verleger von Tageszeitungen. Die Beklagte veröffentlichte im September und Oktober 2007 - früher als andere Medien - mehrfach ein Lichtbild einer des Terrorismus verdächtigten Person mit dem Text: „Exklusiv: Die ersten Fotos" und dem Hinweis, dass ihre Leser am besten informiert seien. Nach der ersten Veröffentlichung wies ein Tochterunternehmen der Klägerin die Beklagte darauf hin, dass ihr die Rechte an dem Lichtbild zustünden und for... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien sind im Sportartikeleinzelhandel tätig. Am 16. 1. 2008 bewarb die Beklagte in einer Postsendung an Kunden, die Inhaber einer Kundenkarte der Beklagten sind und innerhalb der letzten 18 Monate bei ihr eingekauft haben („Stammkunden"), eine Verkaufsaktion auszugsweise mit folgendem Wortlaut: „Exklusiv nur für Stammkunden! Nur von FR, 18. - SA, 19. Jänner 2008. Nimm 3, zahl 2! Beim Kauf von drei Produkten aus dem gesamten lagernden Sortiment erhalten Sie da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Mediengruppe „Ö*****" GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der jeden Sonntag in vierzehn Regionalausgaben erscheinenden Gratis-Wochenzeitung „Sonntags-Rundschau" und der an jedem Wochentag in dreizehn Regionalausgaben erscheinenden Wochenzeitung „O*****". Die Letztere ist mit Ausnahme einer Regionalausgabe (der „L*****") eine Kaufzeitung. Die Klägerin veröffentlicht in diesen Medien bezahlte Anzeigen Dritter, die sich an potentielle Kunden im Raum Oberösterreich wenden. Die Erstbeklagte gibt di... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien betreiben Fahrschulen im Land Salzburg. Der Beklagte hat sich mit anderen Fahrschulbetreibern zu einer Gruppe zusammengeschlossen, die unter einer gemeinsamen Dachmarke auftritt. Nicht alle Fahrschulen bieten Ausbildungen für alle Führerscheinklassen an; der Beklagte verfügt nur über die Bewilligung zur Ausbildung für die Führerscheinklasse B. Auf der Website der Fahrschulgruppe wurden alle in den Fahrschulen angeboten Ausbildungskurse genannt, ohne sie de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verlegt und vertreibt Bücher und Zeitschriften. Dabei bietet sie unter anderem die Mitgliedschaft in einem „PonyClub" an. Die „Mitglieder" erhalten monatlich „Abenteuer-" bzw „Spezialpakete" mit „tollen Büchern, Extras und Überraschungen" zugeschickt, wofür jeweils ein Entgelt von 17,95 bzw 23,95 EUR (inklusive Versandkosten) zu zahlen ist. Der Inhalt der Pakete wird jeweils vorweg in einem „PonyClub-Magazin" vorgestellt; die „Mitglieder" können a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin, Herausgeberin und Verlegerin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Die Presse". Die Republik Österreich (Erstbeklagte) ist Herausgeberin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Wiener Zeitung", deren Eigentümerin und Verlegerin die Zweitbeklagte ist. Die Erstbeklagte ist alleinige Gesellschafterin der Zweitbeklagten. Die „Wiener Zeitung" erscheint täglich von Dienstag bis Samstag und enthält redaktionelle Beiträge aus P... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem oberösterreichischen Markt für Gratiszeitungen. Sie streiten über die Irreführungseignung von Angaben, die die Beklagte auf ihrer Webseite zu Geschlecht, sozialer Schichtung, Altersstruktur und Haushaltseinkommen der Leser ihrer Zeitung machte. Anders als bei den ebenfalls veröffentlichten Reichweitenangaben gab sie dafür keine Quelle an. Die Klägerin beantragt, der Beklagten zu untersagen, „im Zusammenhang mit der Bewerbung von... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei S***** a.s., *****, vertreten durch Wo... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Handel mit Klavieren. Die Beklagte, ein seit 1910 bestehendes Familienunternehmen, vertreibt neben Fremdmarken auch Klaviere der Eigenmarke „W*****". Zumindest zwei dieser Modelle werden in Auftragsproduktion von einem chinesischen Unternehmen gefertigt. Eines davon hatte ein Geschäftsführer der Beklagten entwickelt, beim anderen hatte er einen Entwurf des chinesischen Partners zur Serienreife gebracht. Den Produktionsverlauf über... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt, produziert und vermarktet die österreichweit erscheinenden Kauf-Tageszeitungen „Kr*****“ und „K*****“. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der österreichweit erscheinenden Kauf-Tageszeitung „Ö*****“ und der in den Bundesländern Wien und Oberösterreich erscheinenden Gratis-Tageszeitung „Ö*****“ („Wien City“ bzw „OÖ-City“), die gegenüber der Verkaufszeitung einen geringeren Umfang und Inhalt aufweist, nicht mit Beilagen versehen ist und sich als „Zus... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Ö*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „K*****" (im Folgenden: Zeitung), die Zweitbeklagte ist deren Verlegerin. Die Beklagten bewerben ihr Medium seit Mitte Juni 2007 mit einer österreichweiten Plakatserie und mittels Inseraten. Sie zeigen jeweils das Bildnis eines Prominenten, wie Karl-Heinz G*****, Niki L*****, Helmut Z*****, Michael H*****, Erwin P*****, Jörg H*****... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den auf Verbot von Zugaben in Form von Gewinnspielen gerichteten Sicherungsantrag mit der
Begründung: ab, die Teilnahme am Gewinnspiel sei entweder durch Warenbestellung oder ohne Warenbestellung durch Ausfüllen des Onlineformulars (für Kunden) oder Übersendung einer Postkarte, also gleichwertig, möglich gewesen, worauf auch mit gleichem Auffälligkeitswert hingewiesen worden sei. Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage nach § 528 Abs 1 ZPO ge... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei hat aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 18. April 2007, AZ 19 Cg 43/07f, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von periodischen Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung „Ö*****", die Ankündigung und/oder Durchführung von Gewinnspielen, insbesondere des „10.000 Euro-Poker" Gewinnspiels, zu unterlassen, wenn dabei Preise nicht unbedeutenden Wertes gewonnen werden können, und zur Teiln... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt, produziert und vermarktet die Tageszeitungen „K*****" und „Ku*****" und ist deren wirtschaftliche Eigentümerin. Die Beklagte ist Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****". In der Ausgabe der Zeitung der Beklagten vom 27. 2. 2007 erschien unter der Überschrift „Ö***** hat bei Abos das beste Wachstum" ein Bericht über den Erfolg der Zeitung der Beklagten, in dem unter Bezugnahme auf die Österreichische Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-*****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache klagenden Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Josef Broinger und Mag. Markus Miedl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei H***** GmbH, *****, v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Toni M*****, Fahrschulinhaber, *****, vertreten durch Dr. Peter Rosenthal, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Ing. Georg L*****, Fahrschu... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen beurteilten das - als „Geschenkidee" bezeichnete - Anbot eines Jahresabonnements einer Tageszeitung um 9,90 EUR pro Monat verbunden mit einer 12-teiligen Kochbuchserie als Geschenk für Dritte als Verstoß gegen das Zugabenverbot. Erwerbe nämlich der von der Werbeaktion angesprochene Verbraucher ein Jahresabonnement um den angegebenen Preis, erhalte er zusätzlich die angekündigten Kochbücher als unentgeltliche Zugabe. Er werde daher bei der Überlegung, ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen miteinander im Wettbewerb auf dem Tageszeitungsmarkt. Die Beklagte bietet ihren Abonnenten seit April 2006 eine „kostenlose" Mitgliedschaft in einem Abonnentenklub. Damit sind nach ihren Ankündigungen unter anderem folgende Vergünstigungen verbunden: ein 50-Euro-Gutschein eines Reisebüros, ermäßigte Karten für Sport- und Kulturveranstaltungen, eine 50%-ige Ermäßigung für den Erwerb eines bestimmten Fahrrads, Rabatte bei Kleinanzeigen, regelmäßige Verl... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Die von der Beklagten behauptete Änderung der Verkehrsauffassung dahin, Gewinnspiele seien übliche Zeitungsbestandteile, könnte nur aufgrund fortgesetzter Gesetzesverstöße von Zeitungsverlagen entstanden sein. Eine auf gesetzwidrigen Handlungen beruhende Verkehrsauffassung ist aber - nicht anders als Handelsbrauch, der gegen zwingendes Gesetz verstößt- unbeachtlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, *****, vertrete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Tonninger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V***** GesmbH, *****, vertreten durch Lansky, Ganz... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile stehen in einem Wettbewerbsverhältnis. Sie strahlen Fernsehprogramme in Österreich aus und bieten die Möglichkeit, in ihren Programmen Werbezeiten gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen. Die Beklagte - ein Unternehmen des Premiere-Konzerns - produziert und vertreibt speziell für den österreichischen Markt Pay-TV-Programme. Voraussetzung für den Empfang der verschlüsselten Premiere-Programme ist ein geeigneter Digitalreceiver, konkret ein Receiver mit dem Ver... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei hat es aufgrund einer einstweiligen Verfügung (EV) vom 5. April 2005 im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen, beim Vertrieb von Pay-TV-Programmen, insbesondere „Premiere Austria" und/oder „Premiere Film" und/oder „Premiere Sport" gegenüber Verbrauchern unentgeltliche Sachzugaben, insbesondere eine exklusive Flieger- bzw Pilotenuhr, anzukündigen und/oder zu gewähren. Wegen behaupteter Verstöße gegen diesen Exekutionstitel w... mehr lesen...