Norm
EO §389 IRechtssatz
Im Provisorialverfahren muß es auch für die Lösung der Rechtsfrage der Anwendbarkeit des Zugabenverbotes für Medien genügen, wenn die nach dem Urteil des EuGH bedeutsamen Tatsachen glaubhaft, also wahrscheinlich, sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111879Im RIS seit
22.04.1999Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013