RS OGH 1999/3/23 4Ob249/98s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
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Norm

EO §389 I
EO §389 II
EO §389 IIIC
EO §389 VB
ZPO §274
UWG §9a

Rechtssatz

Im Provisorialverfahren muß es auch für die Lösung der Rechtsfrage der Anwendbarkeit des Zugabenverbotes für Medien genügen, wenn die nach dem Urteil des EuGH bedeutsamen Tatsachen glaubhaft, also wahrscheinlich, sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111879

Im RIS seit

22.04.1999

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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