RS OGH 1998/9/29 4Ob241/98i

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

UWG §1 C2
UWG §2 D10
UWG §9a

Rechtssatz

Koppelungsgeschäfte sind grundsätzlich erlaubt; sie können aber aus verschiedenen Gründen wettbewerbswidrig sein. Es kann ein Verstoß gegen das Zugabenverbot vorliegen, das Angebot kann wegen Preisverschleierung gegen §§ 1, 2 UWG verstoßen oder es kann sich um ein sittenwidriges Vorspannangebot handeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110902

Dokumentnummer

JJR_19980929_OGH0002_0040OB00241_98I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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