Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Koppelungsgeschäfte sind grundsätzlich erlaubt; sie können aber aus verschiedenen Gründen wettbewerbswidrig sein. Es kann ein Verstoß gegen das Zugabenverbot vorliegen, das Angebot kann wegen Preisverschleierung gegen §§ 1, 2 UWG verstoßen oder es kann sich um ein sittenwidriges Vorspannangebot handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110902Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0040OB00241_98I0000_002