Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin zweier periodischer Druckschriften. Sie kündigt im Internet einen „AboClub" an, dem jeder kostenlos beitreten kann, der ein Jahresabonnement einer ihrer Zeitschriften erwirbt. Ein Jahresabonnement kostet jeweils 88,40 EUR. Die Mitgliedschaft beim „AboClub" berechtigt zum vergünstigten Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen Dritter sowie zur Teilnahme an Gewinnspielen. Der Kläger begehrt zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlass... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der "T*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, die Drittbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "N*****" sowie sämtlicher in Österreich erscheinender regionaler Mutationsausgaben. Den Vertrieb dieser Tageszeitung und aller in Österreich erscheinenden regionalen Mutationsausgaben einschließlich der Abonnement- und Anzeigenverwaltung führt die Drittbeklagte durch. Die Zweit- und die Viertbeklagte sind die Komplementär... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Heinz Knoflach MAS und andere Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, *... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein ***** , vertreten durch Dr. Bernhard Krause, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. O***** GmbH & Co KG, 2. O***... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Ein - wenngleich erst nach der Kassa - aufgestellter Spielautomat, in den man einen auf der Rechnung aufscheinenden PIN-Code eingibt, um am Spiel teilzunehmen, bedeutet eine - schlüssige - Zugabenankündigung. Entscheidungstexte 4 Ob 67/02k Entscheidungstext OGH 16.07.2002 4 Ob 67/02k European Case Law Ide... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin zweier (auch in Tirol erscheinender) Tageszeitungen; die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der "Tiroler Tageszeitung". Diese kostete im Jahre 2001 an Wochentagen 11 S, wurde aber auch im Abonnement zu einem Monatspreis von 214 S vertrieben. Im Dezember 2001 verteilte die Beklagte an viele Haushalte Tirols folgendes Werbefaltblatt: Während die Zeitungen "K*****" und "N*****" insbesondere in Ostösterreich eine marktbeherrschende Stel... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat ein Gewinnspiel mit der Bezeichnung "Take your win" erfunden und diese Erfindung beim Deutschen Patentamt angemeldet. Sie schloss mit verschiedenen "Geschäften" in Salzburg (in der Folge "Take your win"-Partner bzw kurz "TYW"-Partner" genannt), Verträge, wonach diese an diesem Gewinnspiel derart mitwirken, dass sie einen Spielautomaten bei der Beklagten mieten, diesen am frei zugänglichen Geschäftsausgang aufstellen und der Beklagten dafür einen bestim... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche" und der im Internet erscheinenden Tageszeitung "täglich Alles". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Mit einer ganzseitigen Ankündigung auf der Titelseite der "Neuen Kronen Zeitung" vom 10. 9. 2000 warb die Erstbeklagte wie folgt um Abonnenten: "Nur die 'Krone' macht's möglich: Vignette... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern (ÖBl 1993, 24 - Welt des Wohnens uva). Dieser Vorteil muss mit der Hauptware (-leistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, dass er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zum Er... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 8. 9. 1999 wurde der verpflichteten Partei verboten, unentgeltliche Zugaben zur Zeitschrift "*****" - insbesondere Gratis-Sonnenfinsternis-Brillen - anzukündigen; das Mehrbegehren, der Verpflichteten überdies zu verbieten, unentgeltliche Zugaben zu dieser Zeitschrift - insbesondere Gratis-Sonnenfinsternis-Brillen - zu gewähren und um einen bloßen Scheinpreis abgegebene Zugaben zur Zeitschrift - insbesondere Ha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs gegen Punkt I. des Beschlusses des Rekursgerichtes: 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs gegen Punkt römisch eins. des Beschlusses des Rekursgerichtes: Die Beurteilung des Rekursgerichtes, die Gewährung der Leistungen laut Gutscheinheft sei nicht von der Verlängerung eines Abonnements abhängig, stellt - nach dem maßgeblichen Eindruck, den ein flüchtiger Durchschnittsbetrac... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, unter welchen Voraussetzungen ein Scheinentgelt vorliege, wenn für eine "preisgeregelte Ware" ein geringerer als der vorgesehene Preis verlangt wird. Sie verweisen darauf, dass sich die Rechtsprechung bisher nur mit Fällen befasst habe, in denen kein einheitlicher Marktpreis bestanden habe, so dass dem umworbenen Kunden der Umfang der Vergünstigung ohne unzumutbare N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum in V*****; sie ist Inhaberin der Wortbild-Marke CYTA. Die am 30. 9. 1992 angemeldete und seit 6. 7. 1993 geschützte Marke ist für die Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten) registriert. Die Klägerin wirbt seit 1993 für ihr Einkaufszentrum massiv mit der - auch als Bestandteil ihrer Firma verwendeten - Bezeichnung CYTA; im Jahresdurchschnitt wendet sie 6,000.000 S für Werbung auf. ... mehr lesen...
Norm: UWG §9aUWG §14 A1
Rechtssatz: Hat der Beklagte durch die Einräumung einer Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel gegen das Zugabenverbot verstoßen, dann kann nur ein auf diesen Zugabenverstoß abgestelltes Verbot erlassen werden. Ein umfassendes Zugabenverbot ist nur gerechtfertigt, wenn der Beklagte schon bisher sowohl Gewinnspiele angekündigt als auch Zugaben in Form von Waren (Leistungen) angekündigt und/oder gewährt hat. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "profil"; die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "täglich Alles". Die Beklagte kündigte auf dem Titelblatt der Ausgabe der Tageszeitung "täglich Alles" vom 15. 3. 2000 ein "Riesengewinnspiel" an, bei dem als erster Preis ein PKW Porsche oder 2,042.000 S in bar, als zweiter Preis ein PKW BMW oder 1,990.000 S in bar, als dritter Preis ein PKW Ferrari oder 1,930.000 S in bar zu gewinnen waren. A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte übersieht in ihrem Rechtsmittel, dass der dem Provisorialverfahren zugrundeliegende Sachverhalt im Hauptverfahren um die zur Ankündigung in der Ausgabe der Zeitschrift N***** Nr 32 vom 12. 8. 1999 (Blg ./G) getroffenen Feststellungen erweitert wurde und sich die Beurteilung der Vorinstanz(en), dort seien Zugaben zu Scheinpreisen angekündigt und gewährt worden, gerade auf diese Ankündigung bezieht (s S 6 des... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aUWG §1 Abs1 Z2 C10UWG §2 A2UWG §9a
Rechtssatz: In der Frage des Verständnisses der angesprochenen Verkehrskreise von Produkt- oder Verpackungsaufschriften, die einen Irrtum über die Herkunft ausschließen sollen, ist auf den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufmerksamkeitsgrad von der jeweiligen Situation, insbesondere von d... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Die Möglichkeit zum verbilligten Bezug einer Ware reicht für eine Gleichstellung des Gutscheins mit Bargeld nicht aus, weil sich sein Wert (mag er auch auf einen bestimmten Geldbetrag lauten) danach bestimmt, ob Interesse am Bezug der entsprechenden Ware besteht und zu welchem Preis der angesprochene Kunde die Ware ohne diesen Gutschein erhalten hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Herstellerin des in Österreich sondergesetzlich nicht geschützten Konstruktionsspielzeugs der Marke L*****, die Zweitklägerin vertreibt diese Produkte in Österreich. L*****-Konstruktionsspielzeug wird seit 1947 erzeugt und vertrieben und genießt überragende Verkehrsgeltung. Es besteht überwiegend aus Kunststoff-Klemmbausteinen, die auf der Oberseite zylindrische, geschlossene Klemmnoppen aufweisen. Die offene Unterseite ist so geformt, dass sich ... mehr lesen...
Norm: UWG §9aUWG §14 B2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung eines Zugabenverstoßes sind nur die Mitbewerber in Bezug auf die Hauptware legitimiert, weil nur deren Wettbewerb durch den Verstoß berührt wird. Unternehmen, deren Wettbewerb dadurch berührt wird, dass die Nebenware als Zugabe und damit gratis abgegeben wird, können nur den in der Gratisverteilung von Waren liegenden Wettbewerbsverstoß geltend machen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist - ebenso wie ihre ursprünglich am Verfahren beteiligten neun Streitgenossen - ein Internet-Provider. Sie verschafft ihren Kunden gegen Entgelt auf der Grundlage eines Dauerschuldverhältnisses den Zugang zum Internet. Die Beklagte wurde als alternativer Telefonbetreiber im Festnetz gegründet und wird nunmehr auch als Internet-Provider tätig. Seit Juli 1999 bietet sie ihren Telefon-Kunden "Internet for free", einen unentgeltlichen Zugang zum Internet... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Wird dem Besteller eines Abonnements ein Widerrufsrecht innerhalb bestimmter Frist eingeräumt und gleichzeitig erklärt, er könne die Zuwendung behalten, auch wenn er die Bestellung widerruft, nicht aber auch zugesichert, dass er die Zuwendung umgehend erhält, so liegt eine Zugabe vor, weil unklar bleibt, ob die angesprochenen Interessenten die Zuwendung auch dann erhalten, wenn sie diese im Zeitpunkt des Widerrufs noch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat sich in der - zwischen denselben Parteien ergangenen - Entscheidung 4 Ob 116/00p mit den von der Beklagten gegen die Aktivlegitimation des Klägers erhobenen Einwendungen auseinandergesetzt und ausgesprochen, dass der Kläger unabhängig davon, ob ihm Mitbewerber der Beklagten als Mitglieder angehören, aktiv legitimiert ist, weil er nicht nur Prozesse führt, sondern auch in den Bereichen Mediation, ... mehr lesen...
Norm: UWG §9aZPO §502 LZPO §528 L
Rechtssatz: Die Frage, ob im Einzelfall der Wert eines Reklamegegenstands durch einen Werbeaufdruck so weit herabgemindert wurde, dass die angeführte Verhältnismäßigkeit zum Wert der Hauptware gegeben ist, ist nicht erheblich im Sinne des Revisions-(Rekurs-)Rechts. Entscheidungstexte 4 Ob 36/00y Entscheidungstext OGH 14.03.2000 4 Ob 36/00y A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem insoweit unbestrittenen Sachverhalt steht fest, dass die Beklagte ankündigt, demjenigen einen Gutschein über eine Gesprächsgutschrift von 500 S zu gewähren, der sich bis 15. 1. 2000 für einen Kurs in ihrer Fahrschule einschreibt und ein Handy der Serie m***** anmeldet. Die Gesprächsgutschrift kann - wie sich aus dem Vorbringen der Beklagten in der Äußerung ergibt - gegen die Forderung aus der Telefonrechnung auf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins "p*****". Die Beklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschriften N***** und F*****. Am 29. 7. 1999 ließ die Beklagte eine Postwurfsendung verteilen, in der sie ankündigte, der am nächsten Tag erscheinenden Ausgabe von N***** werde als Werbegeschenk gratis eine Sonnenfinsternis-Brille beigelegt sein. Weiters wurde angekündigt, jedem Interessenten 10 Hefte von N***** und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre und stRsp richtet sich der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch nicht nur gegen den unmittelbaren Täter (Störer), also gegen jene Person, von der die Beeinträchtigung ausgeht und auf deren maßgeblichen Willen sie beruht, sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers (ÖBl 1996, 122 - Gratisflugreisen II mwN; Koppensteiner aaO § 34 Rz 42 mit Judikaturnachweisen in FN 162). ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Nicht verschleiert wird der Preis der Hauptware nicht nur dann, wenn der Gutschein gegen Bargeld eingelöst werden kann, sondern auch dann, wenn er eine aufrechenbare Forderung verbrieft, deren Wert gleich Bargeld feststeht. Das unterscheidet eine Gesprächsgutschrift von Gutscheinen, die zum verbilligten Bezug einer Ware oder Leistung berechtigen. Ihr Wert hängt davon ab, ob der Käufer der Hauptware die Ware oder Leistu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vertreibt Bodenbeläge, insbesondere Fertigparkett, und übt das Handwerk der Bodenleger aus. In einer an Haushalte gerichteten Postwurfsendung kündigte sie unter der Überschrift "Wegen des großen Erfolges: Die 1 Schilling-Aktion geht weiter" als "Sensation" an, sie werde beim Kauf von Fertigparkett "jeden m2 um nur öS 1,-" verlegen. Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt der klagende Verein (zu dessen Mitgliedern auch die L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Einräumung der Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel nur dann eine verbotene Zuwendung im Sinn des § 9a Abs 1 Z 1 UWG, wenn sie vom Warenbezug abhängig ist, nicht jedoch, wenn eine gleichwertige Möglichkeit zur Teilnahme am Gewinnspiel geboten wird; die Frage nach der Gleichwertigkeit einer derartigen Alternative stellt sich erst, wenn sie mit dem gleic... mehr lesen...