Norm
UWG §9aRechtssatz
Die Möglichkeit zum verbilligten Bezug einer Ware reicht für eine Gleichstellung des Gutscheins mit Bargeld nicht aus, weil sich sein Wert (mag er auch auf einen bestimmten Geldbetrag lauten) danach bestimmt, ob Interesse am Bezug der entsprechenden Ware besteht und zu welchem Preis der angesprochene Kunde die Ware ohne diesen Gutschein erhalten hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114359Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_0040OB00204_00D0000_001