Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Persönliche Nachteile des Grundeigentümers oder solche in bezug auf seine Restliegenschaft, die durch die Errichtung und den Betrieb der Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück bewirkt werden, insbesondere Wertverminderungen der Restliegenschaft durch Immissionen aus dem enteigneten Grundstücksteil, die in Zukunft zu erwarten sind oder welche bereits wirksam wurden, sind im Rahmen der Enteignungse... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Enteignete hat in seinem Antrag auf Festsetzung der Enteignungsentschädigung anzugeben, welchen Betrag er begehrt; es ist aber Sache des Gerichtes, bei der Bemessung der Entschädigung, die insgesamt nicht höher als der vom Enteigneten begehrte Betrag sein kann, die einzelnen ihm durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile zu berücksichtigen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Der Verlust der Möglichkeit der Verwertung seiner Arbeitskraft auf den enteigneten Grundstücken ist noch kein vermögensrechtlicher Nachteil des Enteigneten im Sinne des § 13 BStG, weil es ihm ja freisteht, diese Arbeitskraft anderweitig und insbesondere auf einem Ersatzgrundstück nutzbringend zu verwerten. Entscheidungstexte 5 Ob 321/71 Ent... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Der Ertragswert einer Liegenschaft resultiert aus den kapitalisierten Reinerträgen (vgl Scheurembrandt in LwBetr 1971,65 f). Diese Art der Wertermittlung hat vorzugsweise bei großen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gütern und bei montanistischen oder industriellen Unternehmungen zu geschehen, weil im allgemeinen nur aus der Gesamtschau ein einigermaßen verläßliches Bild vom tatsächlich... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Rein theoretische Erwägungen, welchen Preis ein wirtschaftlich denkender Käufer auf Grund der allgemeinen Verhältnisse für ein bestimmtes Grundstück noch zu zahlen in der Lage wäre, führen nicht zur Feststellung des Verkehrswertes des Grundstückes, wenn dieses mangels jeglicher Nachfrage unverkäuflich ist. In einem solchen Fall kann nicht gesagt werden, daß der Verkehrswert den Ertragswert übersteige, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1435BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §22EisbEG §30
Rechtssatz: Im Verfahren nach §§ 4 ff EisbEG, §§ 13 ff BStG ist kein Raum für eine Entscheidung über den Rückersatzanspruch des Enteigners hinsichtlich bereits geleisteter Mehrbeträge ( so auch schon 5 Ob 193, 194/71 ). Entscheidungstexte 5 Ob 210/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 210/71 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Kein Anspruch des Enteigneten auf Entschädigung für entgangenen Gewinn. Entscheidungstexte 5 Ob 210/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 210/71 5 Ob 280/71 Entscheidungstext OGH 17.11.1971 5 Ob 280/71 5 Ob 301/71 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Auch eine nachträgliche Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Enteignung als wahrscheinlich vorausgesehen werden konnte, kann die Höhe des zu ersetzenden Verkehrswertes beeinflussen. Wenn am Rande einer sich allmählich vergrößernden Stadt ausschließlich wegen der Erwartung der Einbeziehung dieser Randgebiete in das verbaute Gebiet kein oder nur ein geringer Grundstücksverkehr... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Eine Entschädigung für die Entwertung der Restgrundstücke gebührt dem Antragsteller auch dann, wenn er eine Entschädigung unter diesem Gesichtspunkt in seinem Antrag nicht ausdrücklich begehrt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 193/71 Entscheidungstext OGH 01.09.1971 5 Ob 193/71 2 Ob 666/87 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der OÖ Landesregierung vom 24. 3. 1967, Zl BauR-61/3-1967 wurden unter anderem nicht näher bezeichnete Trennstücke verschiedener Parzellen der je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller August und Pauline H***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 18.170 m2 und ebensolche Trennstücke verschiedener Parzellen der im Eigentum der Antragstellerin Anna B***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 8.270 m2... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Zur Berücksichtigung der Wertminderung eines verbleibenden Restgrundstückes bei Festsetzung der Entschädigungssumme im Enteignungsverfahren. Entscheidungstexte 8 Ob 132/70 Entscheidungstext OGH 09.06.1970 8 Ob 132/70 5 Ob 194/70 Entscheidungstext OGH 23.09.1970 5 Ob 194/70 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6EisbEG §9
Rechtssatz: Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluß der "Restgrundstücke" ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten. Entscheidungstexte 5 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 5 Ob 62/70 S... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages kommt es auf die im Zeitpunkt der Enteignung bereits bestehenden Verwendungsmöglichkeiten für das enteignete Grundstück an. Daher keine Entschädigung für die Mehrkosten eines Hausbaues, dessen Beginn noch gar nicht in die Wege geleitet war. Entscheidungstexte 5 Ob 244/69 Entscheidungstext OGH 08.10.... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Für die Höhe der Entschädigung ist die Art der Verwendung der enteigneten Sache im Zeitpunkt der Enteignung maßgebend. Die Eigenschaft "Bauerwartungsland" muß daher schon zu diesem Zeitpunkt gegeben sein (so schon ZVR 1956/143). Entscheidungstexte 6 Ob 207/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 207/68 Veröff: RZ 1969,107 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Neben dem Verkehrswert kann nicht auch noch der Ertragswert verlangt werden; der Enteignete hat nur die Wahl zwischen diesen beiden Berechnungsarten (so auch EvBl 1964/6). Entscheidungstexte 6 Ob 207/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 207/68 Veröff: RZ 1969,107 8 Ob 201/70 E... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Auch auf Bauland gepflanzte Obstbäume sind im Falle der Enteignung zu entschädigen. Entscheidungstexte 5 Ob 248/67 Entscheidungstext OGH 24.11.1967 5 Ob 248/67 Veröff: NZ 1969,30 5 Ob 39/69 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 5 Ob 39/69 5 Ob 100/70 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Soweit ein auf dem Restgrundstück befindlicher Brunnen durch die Heranführung der auf dem enteigneten Grund trassierten Straße unbrauchbar wird, handelt es sich nicht um eine Schädigung durch die Anlage und den Betrieb der Straße, sondern um eine unmittelbare Folge der Enteignung. Der dadurch dem Enteigneten erwachsene Schaden ist deshalb nach dem BStG zu entschädigen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Auf die Verminderung des Wertes eines etwa verbleibenden Grundstückrestes ist Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 20/67 Entscheidungstext OGH 25.01.1967 5 Ob 20/67 Veröff: SZ 40/11 = ZVR 1967/182 S 223 = RZ 1967,204 5 Ob 248/67 Entscheidungstext OGH 24.11.1967 5 Ob 248/67 Veröff: NZ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §7 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bewertung der Entschädigung hat der Wert der besonderen Vorliebe und die Werterhöhung außer Betracht zu bleiben, die die abzutretende Liegenschaft durch die straßenbauliche Maßnahme erfährt. Entscheidungstexte 5 Ob 20/67 Entscheidungstext OGH 25.01.1967 5 Ob 20/67 Veröff: SZ 40/11 = ZVR 1967/182 S 223 =... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der zuständigen Landesregierung vom 7. Jänner 1965 wurden zum Zwecke des Ausbaues der Ennstal- und Katschbergbundesstraße, Baulos Umfahrung Radstadt, von den im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaften, und zwar von der EZ. 157 KG. L. eine Fläche von 70 m2 und von der EZ. 3 KG. H. Flächen im Ausmaß von 4400 m2 und 6 m2 enteignet. Für die enteigneten 70 m2 der EZ. 157 KG. L. wurde als Gartenland 15 S je Quadratmeter und für die übrigen enteig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1
Rechtssatz: Nach § 18 BStG gebührt nicht der Ersatz entgangenen Gewinns. Ertragsminderung wegen eingeschränkter Viehhaltung, weil Weideland enteignet wurde, bedeutet erlittenen Schaden. Auf die Möglichkeit der Erwerbung von Ersatzland oder der zinsbringenden Anlegung des Entschädigungsbetrages ist jedoch Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 386/65 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 1961 sind aus dem Eigentum des Karl M. EZ. 20 KG. L. und EZ. 135 KG. O. insgesamt 7358 m2 zugunsten der Republik Österreich für den Ausbau der O.-Bundesstraße Nr. 78 enteignet worden. Auf Grund des zwischen den Parteien im Enteignungsverfahren getroffenen Übereinkommens vom 29. September 1961 ist dem Enteigneten eine Entschädigung von 41.850.50 S zuerkannt worden (abzüglich 2300 S für an Karl M. vom Fiskus ab... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1
Rechtssatz: Bemessung der Entschädigung, wenn Teile der enteigneten Grundfläche mit verschiedenen Verträgen erworben wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 220/65 Entscheidungstext OGH 20.01.1966 5 Ob 220/65 Schlagworte RS wurde ursprünglich zu § 13 Abs 1 BStG 1948 erstellt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Als Verkehrswert kommt ein Preis nicht in Betracht, den zu bezahlen sich ein einzelner Käufer bereitfindet. Entscheidungstexte 8 Ob 107/65 Entscheidungstext OGH 27.04.1965 8 Ob 107/65 Veröff: EvBl 1965/423 S 633 8 Ob 14/66 Entscheidungstext OGH 01.02.1966 8 Ob 14/66 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die dem Enteigneten erwachsenden Nachteile durch Heranführung der Straße nach Absenkung des enteigneten Grundstückes auf Straßenniveau sind unmittelbare Folgen der Enteignung. Entscheidungstexte 5 Ob 351/64 Entscheidungstext OGH 19.01.1965 5 Ob 351/64 2 Ob 144/65 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Enteignete muss durch die Entschädigung in die Lage versetzt werden, mit dem Entschädigungsbetrag ein dem enteigneten Objekt in Form und Ausführung gleichwertiges an anderer Stelle zu errichten. Auf die durch Abnützung und Alter verursachten Werteinbußen ist Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 234/64 Entscheidungstext OGH 19.11.1964 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1
Rechtssatz: Für erhöhte Trassenführung gebührt Schadloshaltung nur, wenn zum Zwecke der Errichtung der Bundesstraße mit erhöhter Trassenführung ein Grundstück enteignet wurde und der Schaden ohne diese Enteignung nicht eingetreten wäre. Entscheidungstexte 5 Ob 162/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 5 Ob 162/62 Veröff: ÖVA 1964,93 ... mehr lesen...
Im Zuge des Ausbaues der Autobahn wurden mit Bescheid des Amtes einer Landesregierung vom 10. Juni 1959 Teile des Grundbesitzes der Antragsteller im Ausmaß von 5462 m2 - unbeschadet der genaueren Vermessung in der Natur - enteignet. Die Antragsteller wurden auch verpflichtet, der Antragsgegnerin - Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung - 3098 m2 Grundfläche zur vorübergehenden Benützung zu überlassen. Gleichzeitig wurde die Entschädigung festgesetzt. Ein Betrag von 119.808 S 80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 ABStG §18 Abs1EisbEG §2 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §30 Abs1
Rechtssatz: Die nach der Enteignung und Festsetzung der Entschädigung durch die Verwaltungsbehörde auf die örtliche Entwicklung der Grundpreise zurückzuführenden Preiserhöhungen haben bei der Ermittlung der Entschädigung außer Betracht zu bleiben ( vgl Jud. 15 neu ). Entscheidungstexte 1 Ob 474/60 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Eine Verkehrswertminderung eines Hauses, das durch teilweise Enteignung von Grund näher an die Straße herangerückt wird, ist zu ersetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 43/58 Entscheidungstext OGH 29.01.1958 7 Ob 43/58 Veröff: ZVR 1958/150 S 158 6 Ob 206/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 ... mehr lesen...