Norm
BStG §18 Abs1Rechtssatz
Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluß der "Restgrundstücke" ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RS wurde ursprünglich zu § 15 BStG 1948 erstellt.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0053575Dokumentnummer
JJR_19700415_OGH0002_0050OB00062_7000000_001