RS OGH 1971/9/1 5Ob193/71 (5Ob194/71, 5Ob195/71), 2Ob666/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1971
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Norm

BStG §18 Abs1
EisbEG §6

Rechtssatz

Eine Entschädigung für die Entwertung der Restgrundstücke gebührt dem Antragsteller auch dann, wenn er eine Entschädigung unter diesem Gesichtspunkt in seinem Antrag nicht ausdrücklich begehrt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0053361

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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