Norm
BStG §18 Abs1Rechtssatz
Eine Entschädigung für die Entwertung der Restgrundstücke gebührt dem Antragsteller auch dann, wenn er eine Entschädigung unter diesem Gesichtspunkt in seinem Antrag nicht ausdrücklich begehrt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0053361Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.03.2015