Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 824 II KG Schwaz bestehend aus der Bp 2/1 und der Gp 1/2 und der im Süden daran angrenzenden Liegenschaft 809 II bestehend aus der Gp 2/3. Im Norden wird die Liegenschaft EZ 824 II von der Bahnhofstraße begrenzt, beide Liegenschaften grenzen im Osten an die Archengasse. Auf der Bp 2/1 befinden sich die Häuser Archengasse 14 und Bahnhofstraße 1. Der Zugang zum Haus Archengasse 14 erfolgt von der Archengasse aus, das ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der OÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1982 En-1820/19-1982/Rö wurden nach den Bestimmungen der §§ 17 ff des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 LGBl. 1/1971 zu Gunsten der nunmehrigen Antragsgegnerin für den dauernden Bestand ihrer mit Bescheid vom 8. August 1977 rechtskräftig bewilligten 110 KV-Leitung, auf den im einzelnen genannten, zum Forstgut Ebenzweier gehörenden Grundstücken der EZ 191 KG Orth-Altmünster und der EZ 147 KG Gmundner-Berg im Enteignungswe... mehr lesen...
Begründung: Die in den Entscheidungen der Vorinstanzen näher bezeichneten Grundstücke der Antragsteller liegen zum Teil im engeren und zum Teil im weiteren Gefährdungsbereich des bereits seit dem Jahre 1938 bestehenden militärischen Munitionslagers Ebelsberg. Das Erstgericht sprach den Antragstellern nach § 15 des Bundesgesetzes vom 31.5.1967 über militärische Munitionslager BGBl. Nr.197 idF des Bundesgesetzes vom 5.7.1972 BGBl. Nr.265 (MunLagG) Entschädigungen im Betrage zwischen... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund rechtskräftigen Bescheides des Bürgermeisters der Gemeinde Seefeld wurde gemäß § 18 Abs. 1 Tiroler Bauordnung, LGBl. 1974/42, zu Straßenbauzwecken aus der im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundparzelle Nr. 73/3, EZ 558 KG Seefeld, eine Fläche von 350 m2 und aus der ebenfalls in seinem Eigentum stehenden Grundparzelle Nr. 73/4, EZ 551 KG Seefeld eine Fläche von 644 m2 gegen Festsetzung einer Entschädigung von jeweils S 500,-- pro Quadratmeter enteignet... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17. Februar 1983 nahm der Landeshauptmann von Oberösterreich für den Ausbau der B 139 Kremstalstraße im Baulos "Traun" das Eigentum des Antragstellers an einer Fläche von insgesamt 3040 m2 betreffend die Liegenschaften EZ 57 (Teile der Grundstücke 49/1, 43/2 und 1769/1), EZ 609 (Grundstück 13 und Teile des Grundstückes 12) sowie EZ 369 (Teile des Grundstückes 1772/9) jeweils KG Traun einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und des Bewuchses durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10.Jänner 1977 wurde zum Zwecke der Errichtung der S 42 Paß Thurn Schnellstraße "Tangente Kitzbühel" die im Eigentum des Antragstellers stehende Liegenschaft EZ 203 II KG Kitzbühel-Land, bestehend aus den 1556 und 962 m2 großen Grundstücken Nr.3037/3 Acker und 3035/6 Wiese/Rain nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 dauernd und lastenfrei zur Gänze enteignet und hiefür eine Enteignungsentschädigung von insg... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines am 14. Februar 1981 in Rechtskraft erwachsenen Bescheides wurde das im Eigentum der Antragsgegnerin stehende, ein Ausmaß von 630 m2 aufweisende Grundstück Nr. 225/2 KG Schwechat nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 gegen eine Entschädigungssumme von 3,928.348 S enteignet. Am 1.Februar 1982 begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Mit Beschluss ON 44 setzte das Erstgericht die Enteignungsentsch... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Landesregierung hat mit dem Bescheid vom 16. Juli 1981, Ib-332-7/81, auf Antrag des Landes Vorarlberg als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff des Vorarlberger Straßengesetzes, LGBl. Nr.8/1969, zum Zwecke des Ausbaues der Landesstraße 2 (der Langenerstraße) im Baulos "Umfahrung Langen" das Eigentum an Teilflächen mehrerer in der Katastralgemeinde Langen gelegener Grundstücke zugunsten des Landes durch Enteignung in Anspruch genommen. Davon waren unter an... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. Dezember 1974, BauR-5422/1-1974, Wö/Pl, wurden unter anderem dem Antragsgegner gehörige Grundstücke für den Bau der Bundesstraße A 25, Linzer Autobahn, enteignet. Als Entschädigung für dauernd in Anspruch genommene Grundflächen hat das Erstgericht dem Antragsgegner u.a. 2,556.457,90 S zugesprochen, darunter 285.269 S für die Grundstücke Nr. 1373, 1366, 1367, 1363, 1364 und 1365 sowie 93.932 S für die Grundstü... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 6. April 1978 sowie dem Berichtigungsbescheid vom 28.April 1978 hat die R*** Ö*** für die Umgestaltung der B 127 Rohrbacherstraße im Baulos "Urfahrwände-Puchenau", Einbindung Rudolfstraße, erste Ausbaustufe, gemäß den §§ 17 und 20 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr.286, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den nachangeführten Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich des darauf befindlichen Bew... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann entschied mit dem Enteignungsbescheid vom 13. Juni 1980, daß aus den je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücken 76 und 144 in der EZ 9 KG Mauer Teilflächen von 680 m2 und 1850 m2 für den Ausbau der Wallerner Bundesstraße B 134 im Wege der Enteignung in Anspruch genommen werden und bestimmte die Höhe der Entschädigung mit S 127.680,- (§ 17 und § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BStG). Im Bescheid war die Höhe der Entschädigung mit S 48,- ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Tirol vom 23.9.1974 wurden dem Antragsgegner eine Reihe von Grundparzellen zur Errichtung der Inntalautobahn im Abschnitt Anschlußstelle Zirl/West enteignet und hiefür Entschädigungsbeträge festgesetzt. Mit Bescheid vom 9.9.1975 wurden zur Errichtung der Autobahnmeisterei Zirl weitere Flächen enteignet und hiefür Entschädigungen festgesetzt. Nachdem bereits zwei Beschlüsse des Erstgerichtes über die Neufestsetzung der Enteignungsent... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 27.11.1980 wurden für den Ausbau der Bundesstraße 96 im Baulos 'Laßnitz-Murau' Teilflächen von im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücken enteignet. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Entschädigung für das Grundstück 521, EZ 200 KG St. Egidi, und zwar a) für die enteignete Teilfläche im Ausmaß von 3.180 m 2 und b) für eine verbleibende Restfläche zwischen alter und neuer B... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5.11.1974, BauR-4869/9-1974, wurde gemäß §§ 17, 20 Abs 1 BStG für den Ausbau der Wienerstraße B 1 im Bereich der Baulose 'provisorischer Anschluß Marchtrenk-Pernau' von dem im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Grundstück 826/1 in EZ 1476 KG B eine Teilfläche enteignet, wovon nach Vermessung in der Natur schließlich 524 m 2 in Anspruch genommen wurden. Die Entschädigungssumme war ursprünglich mit S ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der maßgebliche Verkehrswert eines Gebäudes ist der Wert, den es für einen Käufer gehabt hätte, der ebenso wie die Antragsteller darin ein Gasthaus betrieben hätte, für den also das Bauwerk ohne "Umfunktionierung" brauchbar gewesen wäre und damit so wie für die Antragsteller die geforderten Funktionen erfüllt hätte. Entscheidungstexte 6 Ob 789/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wegen des auch im Enteignungsverfahren geltenden Grundsatzes der Pflicht zur Schadensminderung ist darauf abzustellen, welche Nachteile und Kosten dem Enteigneten entstanden wären, wenn er alle Maßnahmen sogleich ergriffen hätte, die ein verständiger Eigentümer in der gegebenen Lage vernünftigerweise getroffen haben würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Planungskosten und Baukosten für die Herstellung eines neuen - gleich großen oder größeren - Hauses sind nicht zu erstatten. Entscheidungstexte 6 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 789/83 2 Ob 563/88 Entscheidungstext OGH 25.04.1989 2 Ob 563/88 ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, mittelbare Bundesverwaltung, vom 8. Juli 1977, MA 64-EZ 1315/Kagran- 1/76, B 8 Angerner Straße 22., Wagramer Straße 52/Erzherzog Karl-Straße 2, wurden Teilflächen im Ausmaß von 79 m 2 von den Grundstücken 1067/26 und 1067/39 der EZ 2262 KG Kagran und im Ausmaß von 139 m 2 vom Grundstück 1067/4 der EZ 1315 KG Kagran sowie die im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 2262 Kagran einverleibten Rechte, und zwar da... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 2. September 1983 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehren die Antragsteller, ihnen für die mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. März 1983 erfolgte Enteignung der in ihrem jeweiligen Hälfteeigentum gestandenen, bebauten Liegenschaft EZ 740 KG Webling eine Enteignungsentschädigung von insgesamt 2,837.626 S zuzuerkennen. Hiezu brachten sie u.a. vor, die im Enteignungsbescheid vorgenommene Bewertung des Grundstückes mit S 43... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: In den Fällen, in denen ein bestehender Zugang zum öffentlichen Weg schon nach dem Enteignungszweck aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verloren geht, stellt dieser Verlust eine unmittelbare Folge der Enteignung dar. Entscheidungstexte 6 Ob 857/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1984 6 Ob 857/82 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Wurde dem Restgrundstück die Verbindung mit dem öffentlichen Weg genommen, so ist nicht entscheidend, ob sich zwischen Straßenflächen und den nicht enteigneten Grundflächen ein neuer Eigentümer einschiebt, sondern daß durch eine dem Enteignungszweck entsprechende Verwendung (eines Teiles) der enteigneten Grundfläche für das Restgrundstück die Verbindung mit dem öffentlichen Weg unterbrochen wird. Ist die... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Für die Festsetzung einer Entschädigung wegen "zwangsweiser Nutzung" ist zu prüfen, ob und welche konkrete Nachteile dem Enteigneten durch die Notwendigkeit, Schlägerungen zu einem bestimmten, im Betriebsprogramm an sich nicht vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen, entstanden sind, wobei sich die Unmöglichkeit der Schlägerung zu einem späteren, für die Antragsgegner günstigeren Zeitpunkt durchaus ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die bloße Hoffnung oder Erwartung, daß die Holzpreise (oder Grundpreise) in Zukunft wieder steigen werden, ist grundsätzlich nicht einmal entgangener Gewinn; denn auch im Rahmen der vollen Genugtuung ist nur jener Gewinn zu ersetzen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war, also nur der wahrscheinliche, nicht aber der bloß mögliche Gewinn. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die Schadloshaltung umfaßt nur den gemeinen Wert der Sache, das ist jener, den die Sache zur Zeit der Beschädigung (Enteignung) hatte; eine spätere Erhöhung des Marktpreises muß daher unbeachtet bleiben. Entscheidungstexte 3 Ob 541/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 3 Ob 541/83 European Cas... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 17. 11. 1975 wurde zum Zwecke des Baues der A 4-Ostautobahn aus der den Antragstellerin gehörigen Liegenschaft eine Fläche von 2029 m2 enteignet. Die Höhe der Entschädigung wurde mit 913 050 S festgesetzt. Das Bundesministerium für Bauten und Technik gab mit Bescheid vom 10. 11. 1976 der dagegen erhobenen Berufung keine Folge. Die Antragsteller begehrten mit dem am 22. 12. 1976 beim Erstgericht eingelangten Antrag eine Festsetzun... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §1323 D
Rechtssatz: Neben einer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelten Entschädigung des Verkehrswertes der enteigneten Ackerflächen ist der Erwerbsverlust in dem auf der Restfläche betriebenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen nur unter besonderen Voraussetzungen zusätzlich zu entschädigen (ZVR 1967/205). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Neben einer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelten Entschädigung des Verkehrswertes der enteigneten Ackerflächen ist der Erwerbsverlust in dem auf der Restfläche betriebenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen nur unter besonderen Voraussetzungen zusätzlich zu entschädigen (ZVR 1967/205). Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...