Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: 1. Nach § 4 EisbEG ist für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile gemäß § 365 ABGB Schadloshaltung zu leisten. 2. Es gebührt dem Enteigneten nicht nur der gemeine Wert der enteigneten Sache, sondern auch der Wert des besonderen Interesse. 3. Daher ist nicht nur der Ertragswert, sondern auch der diesen übersteigende Verkehrswert zu ersetzen. En... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1BStG §20 Abs5
Rechtssatz: Die dem Außerstreitrichter durch das BStG übertragene Aufgabe erschöpft sich in der Festsetzung der für die Enteignung zu leistenden Entschädigung. Die Feststellung, ob der auf Grund dieser Festsetzung entstandenen Zahlungspflicht der Bundesstraßenverwaltung bereits geleistete Zahlungen entgegenstehen, fällt nicht in seinen Aufgabenkreis. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Zum Umfang der Entschädigungspflicht bei Enteignung einer landwirtschaftlich genützten Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 579/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 3 Ob 579/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0053571 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §57 Abs2Wr BauO §59 Abs1BStG 1971 §18 Abs1EisbEG §4
Rechtssatz: Höhe der Entschädigung bei Änderung des Flächenwidmungsplanes, durch den ein Baugrund zur Verkehrsfläche wird. Entscheidungstexte 3 Ob 784/52 Entscheidungstext OGH 28.01.1953 3 Ob 784/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS00524... mehr lesen...