Mit Bescheid vom 22. 8. 1977 wurde im Wege der Enteignung das dauernde lastenfreie Eigentum an den Grundstücken der Antragsteller 47/1, 47/2 und 934 der EZ 43 KG E für die Republik Österreich zum Ausbau der Wiener-Straße B 1 im Baulos E in Anspruch genommen. Die Verwaltungsbehörde bestimmte den Entschädigungsbetrag mit 1 231 500 S, der sich aus dem Grundwert von 254 700 S für die Liegenschaft im Ausmaß von 283 m2, dem Wert des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäuden und der Einf... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §5StGG Art5
Rechtssatz: Alle vermögenswerten Privatrechte sind als geschütztes Eigentum im Sinne des Art 5 StGG zu werten. Bei ihrem Entzug liegt jeweils ein selbständiger Enteignungstatbestand vor. Dies gilt nicht nur, wenn der hoheitliche Eingriff allein auf dieses Privatrecht gerichtet ist, sondern auch dann, wenn es ohne formelle Enteignung - ohne also Gegenstand eines Verfahrens gegen den Berechtig... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BEisbEG §4 ABStG §18 Abs1
Rechtssatz: Kommt es durch den Standortverlust zu einer erzwungenen Betriebsaufgabe und damit zum Untergang des Unternehmens, dessen Verlegung in ein Ersatzobjekt nicht möglich oder unzumutbar ist, wird der dadurch im Vermögen des Betroffenen eingetretene Nachteil ein entsprechendes Äquivalent in der Vergütung des Wertes des Unternehmens finden müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §25 Abs2
Rechtssatz: Die Berechnung der Höhe der Entschädigung nach der "Mischpreismethode" ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 745/80 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 5 Ob 745/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0053647 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1
Rechtssatz: Wenn die tatsächlich und rechtlich gegebene Möglichkeit einer Verbauung nur wegen des gegenständlichen Straßenbauprojektes und seiner vorbereitenden Maßnahmen, insbesondere die diesbezüglich verfügte Bausperre nicht effektuiert werden konnte, ist die enteignete Grundfläche in ihrer Gesamtheit nicht nur auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Verwendung als Grünland im Zeitpunkt der Enteignung zu bewerten. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 4. 6. 1975, Zl 8 BauR2-560/2/1975, wurden zum Zwecke des Ausbaues der A 2 Süd-Autobahn, Baulos „Pack-Twimberg", Grundstücksteilfläche im Gesamtausmaß von 70.260 m2 a) aus dem Gutsbestand der je zur Hälfte den beiden Antragsgegnern gehörigen Liegenschaften EZ 1 des Grundbuches über die Katastralgemeinde O***** und EZ 2 des Grundbuches über die Katastralgemeinde U***** und b) aus dem Gutsbestand der im Alleineigentum ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AABGB §1323 DBStG §18 Abs1
Rechtssatz: Mußte der Eigentümer zufolge der Enteignung mit einem Teil seines Betriebes bzw mit einer bereits vor dem Zeitpunkt, zu welchem er von der beabsichtigten Enteignung Kenntnis erhalten hatte, in die Wege geleiteten Betriebserweiterung auf andere Grundstücke ausweichen, so stellen die damit verbundenen Mehrauslagen einen durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteil dar, für... mehr lesen...
Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Enteignungsentschädigung für das im Spruch: genannte Grundstück höher als mit den vom Rekursgericht zugesprochenen 630 000 S zu bemessen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Antragstellerin Folge, hob im bekämpften Umfang die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Rechtssache insoweit an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründu... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Für den Fall des Fehlens von Vergleichsgrundstücken können die Richtlinien der Finanzverwaltung zur Orientierung herangezogen werden; auch die Wertbestimmung nach dem Ertragswert kann in Betracht kommen. Entscheidungstexte 7 Ob 649/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 649/78 European Cas... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Wenn eine BauO vorsieht, daß Gebäude, die die Durchführung des festgestellten Bebauungsplanes hindern, mit einem Bauverbot zu belegen sind, das einen teilweisen Neubau überhaupt nicht gestattet, einen Neubau nur in der genehmigten Baulinie zuläßt, sind diese Grundstücke als bebaute zu bewerten. Entscheidungstexte 5 Ob 689/78 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Bei einer zeitlich begrenzten Bausperre von vier Jahren ist keine tatsächliche Auswirkung auf den Verkehrswert des Grundstückes anzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 689/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 5 Ob 689/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053653 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Bauland sind erschlossene und nach den Flächenwidmungsplänen einer Gemeinde oder mangels eines solchen nach ihrer Lage innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für eine Bebauung bestimmten Grundflächen. Entscheidungstexte 5 Ob 689/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 5 Ob 689/78 7 Ob ... mehr lesen...
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über militärische Munitionslager, BGBl. 1967/197, durch Verordnung vom 31. August 1970, BGBl. 1970/283, u. a. auch die verfahrensgegenständlichen Grundstücke als ganz bzw. teilweise im Gefährdungsbereich des Munitionslagers K liegend bestimmt; demnach zählen die Grundstücke Nr. 2044/5 und 2044/16, die dem Erstantragsteller gehören, teilweise zum engeren und teilweise zum weiteren Gefährdungsberei... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 AGrEStG §3 Z6
Rechtssatz: Im Rahmen der Enteignungsentschädigung gebührt dem Enteigneten auch der Ersatz jener Kosten, die er - im Enteignungszeitpunkt - aufwenden muss, um ein dem enteigneten gleichwertiges Grundstück gleicher Art wieder zu erwerben. Dazu gehören Vertragserrichtungskosten und Eintragungsgebühr nicht aber - im Hinblick auf § 3 Z 6 GrEStG - eine allfällig von ihm zu entrichtende Grunderwerbssteu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1BStG §20BStG §21 Abs3EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der gesetzlichen Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn gemäß dem § 21 Abs 1 BStG 1971 handelt es sich nicht um einen durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteil im Sinne des § 18 Abs 1 BStG 1971, der im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 zu ersetzen wäre, sondern um eine nicht durch die Enteignung begründete Legalservit... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1
Rechtssatz: Zur Wertsteigerung im Zusammenhang mit dem Bau einer Autobahn. Entscheidungstexte 5 Ob 607/77 Entscheidungstext OGH 15.11.1977 5 Ob 607/77 2 Ob 609/85 Entscheidungstext OGH 08.10.1985 2 Ob 609/85 Beisatz: Hier: Keine Berücksichtigung der Werterhöhung. (T1) ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. Dezember 1971, Zahl I-8169/17-1971, hat das Amt der Salzburger Landesregierung eine Teilfläche von 647 m2 der dem Antragsgegner allein gehörigen Liegenschaft EZ 194 KG M zugunsten der Antragstellerin enteignet und die Entschädigung dafür mit insgesamt 2 348 347.80 S festgesetzt, wovon 1 353 500 S als Entschädigung für das auf der enteigneten Teilfläche vom Antragsgegner betriebene Gemischtwarenhandelsunternehmen und 12 000 S als Übersiedlungskosten veranschlagt wu... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wird eine Liegenschaft nach dem BStG enteignet, so kann eine durch die straßenbauliche Maßnahme nunmehr mögliche Verwertung zum Schotterabbau als Werterhöhung nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 531/76 Entscheidungstext OGH 23.09.1976 2 Ob 531/76 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Ersatz des Verkehrswertes schließt eine Entschädigung für einen entgehenden Ertrag des enteigneten Grundstückes und eines allenfalls darauf betriebenen Unternehmens aus. Die Verwertung und damit die Ausmessung des Entschädigungsbetrages hat daher nicht getrennt bezüglich des Grundstückes (Grund und Bauten) und des Betriebes zu erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: 1.) Das Wesen der Enteignungsentschädigung besteht in der Ersatzleistung für das dem Enteigneten durch besonderen Hoheitsakt abgenötigte Sonderopfer am Vermögen, wodurch es zur Nachteilsausgleichung, freilich unter Beschränkung auf den Ersatz des positiven Schadens (5 Ob 218/74 ua), kommen soll. 2.) Unrichtig ist die Ansicht, daß durch den Ersatz des Verkehrswertes des enteigneten Obje... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Ertragswert ist nur der kapitalisierte sogenannte bereinigte Rohertrag, unter dem meist die Summe vom Reinertrag, Fixkosten und Arbeitseinkommen der bäuerlichen Besitzerfamilie, mitunter auch nur die Summe von Reinertrag und Fixkosten, verstanden wird (Brunner, EvBl 1973,425 ff). Entscheidungstexte 5 Ob 117/74 Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. September 1969, Zahl Bau R 2-139/4/1969, enteignete der Landeshauptmann von Kärnten als Bundesstraßenbehörde (mittelbare Bundesverwaltung) zum Zwecke des Ausbaues der Turracher Bundesstraße im Baulos Sittich II und im Bereich der Ortsumfahrung von F***** aus der dem Antragsteller Josef L***** gehörigen Liegenschaft EZ ***** KG ***** eine Fläche von 9.700 m2. Als Entschädigung für die Enteignung wurde dem Antragsteller eine Grundablöse von S 12,- pro Q... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Bemessung der Entschädigung für eine enteignete Teilfläche, die mit einer öffentlich - rechtlichen Abtretungsverpflichtung belastet ist ("Differenzmethode"). Entscheidungstexte 5 Ob 146/73 Entscheidungstext OGH 03.10.1973 5 Ob 146/73 Veröff: SZ 46/94 5 Ob 176/73 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Mit dem im Juni 1970 rechtskräftig gewordenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Mai 1970 wurde die Liegenschaft EZ 423 KG W, die im Eigentum der Antragstellerin stand und aus zwei Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 274 m2 besteht, enteignet. Die Entschädigung für die Antragstellerin wurde mit 250 S je m2 Grundfläche, 1000 S für einen Baum und 405.000 S für das Haus samt Nebenanlagen und Wertzuschlägen, insgesamt mit 474.500 S, bestimmt. In dem am 26. April... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1
Rechtssatz: Keine Umwegentschädigung, wenn die Verlängerung der Zufahrt eine Folge einer Verlegung eines öffentlichen Weges, aber nicht einer Enteignungsmaßnahme ist. Entscheidungstexte 6 Ob 60/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 6 Ob 60/73 Schlagworte RS wurde ursprünglich zu § 13 Abs 1 BStG 1948 erstellt. ... mehr lesen...
Norm: BStG 1971 §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Die Vergleichswertmethode kann nur dort Grundlage der Berechnung des Entschädigungsbetrages sein, wo eine genügend große Anzahl annähernd vergleichbarer Grundstücke innerhalb eines gewissen Zeitraumes vor und nach der Enteignung auf dem freien Grundstücksmarkt verkauft wurden. Kann der Verkehrswert der enteigneten Grundstücke auch nicht auf diese Weise ermittelt werden, wird der Wert unter Zuzi... mehr lesen...