- 8 Ob 132/70
Entscheidungstext OGH 09.06.1970 8 Ob 132/70
- 5 Ob 194/70
Entscheidungstext OGH 23.09.1970 5 Ob 194/70
- 5 Ob 171/73
Entscheidungstext OGH 26.09.1973 5 Ob 171/73
- 6 Ob 150/74
Entscheidungstext OGH 14.08.1974 6 Ob 150/74
Beisatz: Ersatz der wirtschaftlich vertretbaren Kosten für die Herstellung einer Wegeverbindung. (T1)
- 5 Ob 117/74
Beisatz: Dem Enteigneten ist über den Verkehrswert des enteigneten Grundstücksteiles hinaus auch jener Betrag zu ersetzen, um den der objektive Wert des verbleibenden Grundstücksteiles in noch weitergehendem Maß vermindert wurde. (T2)
- 5 Ob 230/75
Entscheidungstext OGH 09.12.1975 5 Ob 230/75
Beisatz: Wird nur ein Teil des Grundbesitzes enteignet, so ist dem Enteigneten nebst der Entschädigung für die enteignete Teilfläche auch der Betrag zu ersetzen, um den der objektive Wert des verbleibenden Liegenschaftsteiles vermindert wurde. (T3) Veröff: RZ 1976/86 S 157
- 5 Ob 683/77
Entscheidungstext OGH 10.01.1978 5 Ob 683/77
Beis wie T3
- 5 Ob 509/78
Entscheidungstext OGH 23.05.1978 5 Ob 509/78
Beisatz: Keine "Restwertentschädigung" für die enteigneten Grundflächen. (T4)
- 5 Ob 643/79
Auch
- 5 Ob 763/80
Entscheidungstext OGH 14.07.1981 5 Ob 763/80
Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 683/77
- 7 Ob 545/82
Entscheidungstext OGH 11.11.1982 7 Ob 545/82
Beis wie T2
- 6 Ob 802/81
Beis wie T1; Beisatz: Zu prüfen ist, ob nach durchgeführter Enteignung zum Restgrundstück überhaupt noch ein Zugang bleibt und - bejahendenfalls - ob es sich beim unbestrittenermaßen neu zu schaffenden Zugang um eine bloße Änderung oder um eine Erschwerung der Zufahrt handelt. (T5) Veröff: SZ 56/82 = ZVR 1984/301 S 314
- 6 Ob 857/82
Entscheidungstext OGH 15.04.1984 6 Ob 857/82
Auch; Beisatz: Eine Entwertung des Restgrundstückes kann ua dadurch entstehen, daß der abgetrennte Teil mit dem überbleibenden Teil als Bauerwartungsland zu betrachten war, diese Eigenschaft aber durch die erfolgte Teilung nicht mehr gegeben ist. (T6)
- 7 Ob 674/87
Entscheidungstext OGH 10.12.1987 7 Ob 674/87
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Kein Zuspruch einer Restwertminderung bei einer Teilenteignung nach dem MunitionslagerG. (T7) Veröff: SZ 60/269
- 2 Ob 666/87
Auch; Beisatz: Wertminderung des Grundbesitzes als solchem ist völlig unabhängig vom Ertragsentgang der von der Trassenführung unmittelbar betroffene Fläche. Neben dem Ersatz des Ertragsentganges gebührt kein Ersatz der Minderung des Verkehrswertes der betroffenen Teilfläche. (T8)
- 1 Ob 20/92
Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Es ist zulässig, daß die Wertminderung des Restgrundes gesondert durch Wertvergleich des Restgrundes vor und nach der Enteignung ermittelt wird. (T9) Veröff: RZ 1993/101 S 283
- 1 Ob 302/01w
Vgl auch; Beisatz: Soweit Teile der Liegenschaft zur Errichtung der geplanten Straße in Anspruch genommen werden, sind die gesetzlichen Regelungen über die Enteignung anzuwenden. (T10)
- 2 Ob 282/05t
Auch; Beisatz: Schon in der enteignungsbedingten (gänzlichen oder teilweisen) Trennung des Restgrundstückes vom öffentlichen Wegenetz kann eine Minderung des Wertes des Restgrundstückes liegen und dieser Nachteil in den für die Herstellung einer ausreichenden Wegverbindung aufzuwendenden Kosten bestehen. (T11)
- 9 Ob 42/06a
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T9
- 7 Ob 39/13f
Entscheidungstext OGH 04.09.2013 7 Ob 39/13f
Auch; Beis ähnlich wie T9; Beisatz: Die sich aus der Einschränkung der Verwendungsmöglichkeit ergebende Wertminderung des Restgrundstücks des Antragstellers kann entweder gesondert durch Wertvergleich des Restgrundes vor und nach der Enteignung oder durch Wertvergleich der gesamten Liegenschaft (einschließlich enteignetem Grund) mit dem Wert des Restbesitzes ermittelt werden. (T12)
- 8 Ob 113/15y
Entscheidungstext OGH 25.11.2015 8 Ob 113/15y
Beis wie T12