RS Lvwg 2020/4/29 LVwG-AV-838/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.04.2020

Norm

ZustG §2 Abs1
ZustG §5
ZustG §7
AVG 1991 §9

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit ist es entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereigneten prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Verfahrens entsprechend zu verhalten, was auch für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung von Bedeutung ist (VwGH 2012/02/0198).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verfahrensrecht; Prozessfähigkeit; Zustellung; Antrag; Bescheidzustellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.838.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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