Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.04.2020Norm
ZustG §2 Abs1Rechtssatz
Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit ist es entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereigneten prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Verfahrens entsprechend zu verhalten, was auch für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung von Bedeutung ist (VwGH 2012/02/0198).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verfahrensrecht; Prozessfähigkeit; Zustellung; Antrag; Bescheidzustellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.838.001.2019Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020