Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
24.06.2021Norm
AVG 1991 §10Rechtssatz
Gegen eine „summarische Beschlussfassung“ durch ein Kollegialorgan bestehen nur dann keine Bedenken, wenn bei der Beschlussfassung bereits ein Entwurf der beabsichtigten Erledigung vorliegt und dieser Erledigungsentwurf als Teil des Beschlussprotokolls diesem angeschlossen ist (vgl VwGH Ra 2017/11/0246).
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; Verfahrensrecht; Devolutionsantrag; Beschwerdevorentscheidung; Vorlageantrag; Zustellung; Vollmacht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.656.001.2021Zuletzt aktualisiert am
28.06.2021