RS Lvwg 2021/6/24 LVwG-AV-656/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.06.2021

Norm

AVG 1991 §10
AVG 1991 §73
VwGVG 2014 §14
ZustG §7
ZustG §9 Abs1

Rechtssatz

§ 10 AVG ist keine Formvorschrift dahingehend zu entnehmen, dass sich die Berufung auf die erteilte Vollmacht bereits in der Rubrik eines Schriftsatzes finden müsste. Nach der stRsp des VwGH schließt die Berufung auf die Vollmacht eine Zustellungsbevollmächtigung ein (vgl VwGH 2013/09/0011).

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; Verfahrensrecht; Devolutionsantrag; Beschwerdevorentscheidung; Vorlageantrag; Zustellung; Vollmacht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.656.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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