RS Vwgh 1996/3/22 92/17/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/25 89/07/0077 6

Stammrechtssatz

Ein an mehr als eine Person gerichtetes Schriftstück gilt nur an die Person zugestellt, die es übernommen hat (Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens4, 1990, S 1171 f zu § 5 ZustG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170084.X04

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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