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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Ist der Empfänger des Schriftstückes zum Zeitpunkt der Hinterlegung täglich von seiner Arbeitsstelle in ein anderes Bundesland gependelt, erweist sich gem § 17 Abs 3 ZustG die an der Abgabestelle (Wohnung) am Arbeitsort erfolgte Hinterlegung infolge Abwesenheit von der Abgabestelle nicht als rechtswirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996200187.X01Im RIS seit
20.11.2000