RS Vwgh 1998/5/7 96/20/0187

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Veröffentlicht am 07.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Ist der Empfänger des Schriftstückes zum Zeitpunkt der Hinterlegung täglich von seiner Arbeitsstelle in ein anderes Bundesland gependelt, erweist sich gem § 17 Abs 3 ZustG die an der Abgabestelle (Wohnung) am Arbeitsort erfolgte Hinterlegung infolge Abwesenheit von der Abgabestelle nicht als rechtswirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200187.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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