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22/02 ZivilprozessordnungNorm
ZPO §292 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Fr 2015/07/0001 E 30. März 2017 RS 1Stammrechtssatz
Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG. Unterbleibt die Hinterlegungsanzeige, so tritt eine wirksame Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG nicht ein. Zwar macht ein ordnungsgemäßer Zustellnachweis als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung; allerdings ist der Gegenbeweis (etwa dass der in der Urkunde bezeugte Vorgang unrichtig ist; vgl. § 292 Abs. 2 ZPO) möglich (vgl. E 24. Februar 2009, 2008/06/0233).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018020014.J01Im RIS seit
19.02.2019Zuletzt aktualisiert am
20.02.2019