RS Vwgh 2020/2/18 Ra 2019/03/0156

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Veröffentlicht am 18.02.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs1
ZustG §17 Abs2
ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG (vgl. VwGH 19.10.2017, Ra 2017/20/0290, mwN). Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder auf Grund einer fehlerhaften Verständigung entfaltet keine Rechtswirkungen (vgl. VwGH 18.5.2010, 2009/09/0127). Entspricht die Form der Zurücklassung nicht dem Gesetz, bleibt die Hinterlegung ohne Wirkung (vgl. VwGH 8.9.2014, 2013/06/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030156.L01

Im RIS seit

06.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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