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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1Rechtssatz
Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG (vgl. VwGH 19.10.2017, Ra 2017/20/0290, mwN). Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder auf Grund einer fehlerhaften Verständigung entfaltet keine Rechtswirkungen (vgl. VwGH 18.5.2010, 2009/09/0127). Entspricht die Form der Zurücklassung nicht dem Gesetz, bleibt die Hinterlegung ohne Wirkung (vgl. VwGH 8.9.2014, 2013/06/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030156.L01Im RIS seit
06.04.2020Zuletzt aktualisiert am
06.04.2020