Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3Beachte
Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, dass dem Empfänger in den Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung stets die volle Frist für die Erhebung eines allfälligen Rechtsmittels zur Verfügung stehen muss (vgl. etwa VwGH 22.12.2016, Ra 2016/16/0094, Rn. 8 und 10, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010117.L04Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020