Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §69 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0162 E 25. April 2003
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht dazu verpflichtet, vorsorgliche Rechtsbelehrungen über die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren zu erteilen (Hinweis E vom 27. Februar 1990, Zl. 89/08/0039). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer suchte mit Antrag vom 11. Jänner 2002 um die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbes eines näher bezeichneten Grundstückes in S an. Die Grundverkehrs-Landeskommission versagte mit Bescheid vom 4. März 2002 gemäß § 8 Abs. 3 lit. a des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes (VGVG), LGBl. Nr. 29/2000, die beantragte Genehmigung. Auf Grund der dagegen erhobenen Berufung führte die belangte Behörde eine öffentliche mündliche Verhandlung durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/02/0021 E 15. Mai 1991 RS 2 Stammrechtssatz Eine Vorfrage iSd § 38 und § 69 Abs1 lit c AVG liegt vor, wenn der Tatbestand ein Element enhält, das für sich allein Gegenstand der bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 99/02/0220, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 4. Juni 1999, Zl. KUVS-K1-228-230/6/99, betreffend Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften als unbegründet abgewiesen. Mit seinem am 10. November 1999 beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt eingelangten Antrag begehrte... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 99/02/0220, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 4. Juni 1999, Zl. KUVS-K1-228-230/6/99, betreffend Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften als unbegründet abgewiesen. Mit seinem am 10. November 1999 beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt eingelangten Antrag begehrte... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist zwecks Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf die den Verfahrensparteien bekannten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. September 1989, Zl. 89/09/0034, vom 18. Oktober 1990, Zl. 90/09/0039, und vom 26. Juni 1991, Zl. 90/09/0064, zu verweisen, mit welchen jeweils Beschwerden gegen Bescheide betreffend die negative Leistungsfeststellung hinsichtlich der Schuljahre 1986/87, 1987/88 und 1988/89 abgewiesen worden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §69 Abs1;LDG 1984 §18;LDG 1984 §87 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Entlassung endet das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zum ehemaligen Beamten (hier: Landeslehrer) ex lege. Eines Bescheides bedarf es zum Ausspruch der Entlassung ebenso wenig wie zur Herbeiführung der in § 87 Abs. 2 LDG 1984 normierten Sanktion. Damit fehlt es aber an der Voraussetzung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1982 die "Österreichische Schule für Blindenführhunde". Er beschäftigt sich mit der Züchtung, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden. Die Ausbildung der Tiere erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Blinden. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2001 sprach die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt aus, dass der Beschwerdeführer auf Grund dieser Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtvers... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1982 die "Österreichische Schule für Blindenführhunde". Er beschäftigt sich mit der Züchtung, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden. Die Ausbildung der Tiere erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Blinden. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2001 sprach die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt aus, dass der Beschwerdeführer auf Grund dieser Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtvers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §27;
Rechtssatz: Eine nachträgliche Änderung des Ausspruches über die Versicherungspflicht kann im Beitragsverfahren als Wiederaufnahmsgrund gemäß § 69 Abs 1 Z 3 AVG auf Antrag oder von Amts wegen wahrgenommen werden (Hinweis E 3. Oktober 2002, 2002/08/0183). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §27;
Rechtssatz: Eine nachträgliche Änderung des Ausspruches über die Versicherungspflicht kann im Beitragsverfahren als Wiederaufnahmsgrund gemäß § 69 Abs 1 Z 3 AVG auf Antrag oder von Amts wegen wahrgenommen werden (Hinweis E 3. Oktober 2002, 2002/08/0183). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ghana, war am 7. September 1991 in das Bundesgebiet eingereist. Am 12. September 1991 stellte er einen Asylantrag, der mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 20. Oktober 1991 abgewiesen wurde. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung zog der Beschwerdeführer - nachdem zwei Berufungsbescheide beim Verwaltungsgerichtshof angefochten worden waren und nach Übergang der Zuständigkeit an den unabh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ghana, war am 7. September 1991 in das Bundesgebiet eingereist. Am 12. September 1991 stellte er einen Asylantrag, der mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 20. Oktober 1991 abgewiesen wurde. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung zog der Beschwerdeführer - nachdem zwei Berufungsbescheide beim Verwaltungsgerichtshof angefochten worden waren und nach Übergang der Zuständigkeit an den unabh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/21/0101
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG setzt nicht Gewissheit darüber voraus, dass die Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren anders gelautet hätte. Für die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme des rechtskräftig abg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;FrG 1997 §33 Abs1;FrG 1997 §37;MRK Art8 Abs2;StbG 1985 §7;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/21/0101
Rechtssatz: Der Fremde, welcher auch Antragsteller im Wiederaufnahmeverfah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/21/0101
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG setzt nicht Gewissheit darüber voraus, dass die Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren anders gelautet hätte. Für die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme des rechtskräftig abg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;FrG 1997 §33 Abs1;FrG 1997 §37;MRK Art8 Abs2;StbG 1985 §7;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/21/0101
Rechtssatz: Der Fremde, welcher auch Antragsteller im Wiederaufnahmeverfah... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Kärnten als Verwalter des öffentlichen Wasserguts richtete am 4. April 2000 an die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) die Anfrage, ob für die vorgefundenen Seeeinbauten vor den im Eigentum des Beschwerdeführers befindlichen Grundstücken Nr. 1453/3 und 1453/4, je KG S, eine wasserrechtliche Bewilligung bestehe. Sollte dies nicht der Fall sein, werde der Antrag gestellt, nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 vorzugehen. Dieser Anfrage war ein Lageplan (Maßstab 1:250) ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Kärnten als Verwalter des öffentlichen Wasserguts richtete am 4. April 2000 an die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) die Anfrage, ob für die vorgefundenen Seeeinbauten vor den im Eigentum des Beschwerdeführers befindlichen Grundstücken Nr. 1453/3 und 1453/4, je KG S, eine wasserrechtliche Bewilligung bestehe. Sollte dies nicht der Fall sein, werde der Antrag gestellt, nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 vorzugehen. Dieser Anfrage war ein Lageplan (Maßstab 1:250) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/21/0097 E 15. Oktober 1999 RS 1(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Identität der Sache ist von dem rechtskräftigen Vorbescheid auszugehen, ohne die sachliche Richtigkeit desselben - nochmals - zu überprüfen (Hinweis EB E 26.4.1995, 92/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/21/0097 E 15. Oktober 1999 RS 1(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Identität der Sache ist von dem rechtskräftigen Vorbescheid auszugehen, ohne die sachliche Richtigkeit desselben - nochmals - zu überprüfen (Hinweis EB E 26.4.1995, 92/... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. Jänner 2000 wurde auf Antrag der Mitbeteiligten der zulässige Mietzins für die Zeit vom 1. März 1996 bis 31. Juli 1998 festgestellt und die Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs. 4 MRG zu einer Rückerstattung eines Betrages in der Höhe von S 52.889,04 samt 4 % Zinsen ab 1. März 1996 verpflichtet. Zwei mit internationalem Rückschein (samt Vermerk "einschreiben") der Beschwerdeführerin übermittelte Schriftsätze an die im Verw... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. Jänner 2000 wurde auf Antrag der Mitbeteiligten der zulässige Mietzins für die Zeit vom 1. März 1996 bis 31. Juli 1998 festgestellt und die Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs. 4 MRG zu einer Rückerstattung eines Betrages in der Höhe von S 52.889,04 samt 4 % Zinsen ab 1. März 1996 verpflichtet. Zwei mit internationalem Rückschein (samt Vermerk "einschreiben") der Beschwerdeführerin übermittelte Schriftsätze an die im Verw... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;MRG §37 Abs1;MRG §37 Abs4;MRG §40 Abs1;
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. Jänner 2000 wurde auf Antrag der Mitbeteiligten der zulässige Mietzins für eine näher bezeichnete Zeit festgestellt und die Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs. 4 MRG zu einer Rückerstattung eines Betrages in bestimmter ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;MRG §37 Abs1;MRG §37 Abs4;MRG §40 Abs1;
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. Jänner 2000 wurde auf Antrag der Mitbeteiligten der zulässige Mietzins für eine näher bezeichnete Zeit festgestellt und die Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs. 4 MRG zu einer Rückerstattung eines Betrages in bestimmter ... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadtgemeinde schrieb den Beschwerdeführern mit Bescheid vom 4. Jänner 1996 gemäß § 2 lit. 1 bis 4 im Zusammenhang mit § 4 "der dzt. in Geltung stehenden Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Mattighofen" eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von insgesamt S 14.344,-- vor. 1.2. Der dagegen von den Beschwerdeführern erhobenen Berufung wurde nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Erh... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadtgemeinde schrieb den Beschwerdeführern mit Bescheid vom 4. Jänner 1996 gemäß § 2 lit. 1 bis 4 im Zusammenhang mit § 4 "der dzt. in Geltung stehenden Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Mattighofen" eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von insgesamt S 14.344,-- vor. 1.2. Der dagegen von den Beschwerdeführern erhobenen Berufung wurde nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Erh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2106/79 E 28. November 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Inhalt rechtswirksamer genereller Normen kann nie "Tatsache" oder "Beweismittel" sein, die als "neu hervorgekommen" gewertet werden dürften und damit zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen könnten (Hinweis B 3.10.1951, 2127/50, VwSlg 2258 A/1951; E 16.6.1953, 103/52,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0124 E 19. April 1994 RS 1 Stammrechtssatz Bei den im § 69 Abs 1 lit b AVG bezeichneten "Tatsachen und Beweismittel" muß es sich um neu hervorgekommene, dh um solche handeln, die bereits zur Zeit des Verfahrens bestanden haben, aber erst später nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens bekannt wurde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2106/79 E 28. November 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Inhalt rechtswirksamer genereller Normen kann nie "Tatsache" oder "Beweismittel" sein, die als "neu hervorgekommen" gewertet werden dürften und damit zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen könnten (Hinweis B 3.10.1951, 2127/50, VwSlg 2258 A/1951; E 16.6.1953, 103/52,... mehr lesen...