Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §69 Abs1 Z2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §91;DP/Stmk 1974 §87 idF 1984/033;DP/Stmk 1974 §99 idF 1984/033;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es liegt nur insoweit eine unanfechtbare und schlüssige Beweiswürdigung der Behörde im Sinne des § 45 Abs. 2 AVG vor, al... mehr lesen...
Die Stadtgemeinde Leoben, Stadtwerke-Verkehrsbetriebe (in der Folge: Beschwerdeführerin), beantragte am 30. September, am 10. Oktober und am 20. November 1996 die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie auf der Strecke Göss - Leoben, Zentrum - Judendorf. In dem über den Antrag der Beschwerdeführerin durchgeführten Ermittlungsverfahren machte die O Gesellschaft mbH (in der Folge: mitbeteiligte Partei) den Ausschließungsgrund gemäß § 4 Abs. 1 Z. 5 lit. b Kraftfahrlinie... mehr lesen...
Die Stadtgemeinde Leoben, Stadtwerke-Verkehrsbetriebe (in der Folge: Beschwerdeführerin), beantragte am 30. September, am 10. Oktober und am 20. November 1996 die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie auf der Strecke Göss - Leoben, Zentrum - Judendorf. In dem über den Antrag der Beschwerdeführerin durchgeführten Ermittlungsverfahren machte die O Gesellschaft mbH (in der Folge: mitbeteiligte Partei) den Ausschließungsgrund gemäß § 4 Abs. 1 Z. 5 lit. b Kraftfahrlinie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 69 Abs. 1 Z. 2 AVG dient nicht dazu, eine (eventuelle) Mangelhaftigkeit des früheren Verfahrens nachträglich geltend zu machen (Hinweis E 25.6.1997, 96/01/0242). Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta European Case Law... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/10/0173 E 23. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0063 E 8. April 1997 RS 1(hier betreffend das Ergebnis einer Fahrgastzählung) Stammrechtssatz Konnte eine Tatsache oder ein Beweismittel (hier: Urkunden im Archiv des Vermessungsamtes in anderer als lateinischer Schrift) bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend gemacht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;KflG 1952 §4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführerin die Fahrgastzählung auch schon während des die beantragte Kraftfahrlinienkonzession betreffenden Verfahrens vornehmen und die "nunmehr übermittelten Zahlen" - also einen geringeren Einnahmenverlust, als von der mitbeteiligten Partei behauptet - d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 69 Abs. 1 Z. 2 AVG dient nicht dazu, eine (eventuelle) Mangelhaftigkeit des früheren Verfahrens nachträglich geltend zu machen (Hinweis E 25.6.1997, 96/01/0242). Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta European Case Law... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/10/0173 E 23. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0063 E 8. April 1997 RS 1(hier betreffend das Ergebnis einer Fahrgastzählung) Stammrechtssatz Konnte eine Tatsache oder ein Beweismittel (hier: Urkunden im Archiv des Vermessungsamtes in anderer als lateinischer Schrift) bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend gemacht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;KflG 1952 §4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführerin die Fahrgastzählung auch schon während des die beantragte Kraftfahrlinienkonzession betreffenden Verfahrens vornehmen und die "nunmehr übermittelten Zahlen" - also einen geringeren Einnahmenverlust, als von der mitbeteiligten Partei behauptet - d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. September 1992 wurde die Kostentragung hinsichtlich der Erhaltung des Radlgrabenweges nach § 23 Abs. 1 und 2 des Kärntner Straßengesetzes 1991 in der Weise neu geregelt, dass die Beschwerdeführerin, die bisher 50 % der Gesamterhaltungskosten zu tragen hatte, zur Tragung von 73,75 % der Gesamterhaltungskosten verpflichtet wurde. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin hat der Gemeindevorstand ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. September 1992 wurde die Kostentragung hinsichtlich der Erhaltung des Radlgrabenweges nach § 23 Abs. 1 und 2 des Kärntner Straßengesetzes 1991 in der Weise neu geregelt, dass die Beschwerdeführerin, die bisher 50 % der Gesamterhaltungskosten zu tragen hatte, zur Tragung von 73,75 % der Gesamterhaltungskosten verpflichtet wurde. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin hat der Gemeindevorstand ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/0271 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/10/0107 E 14. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Konnte der Beschwerdeführer eine Tatsache bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend machen, unterließ er dies aber, l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/0271
Rechtssatz: Der Partei wurde schon während des erstinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit geboten, binnen 14 Tagen relevante Tatsachen geltend zu machen, sie hat es aber unterlassen, ein Gutachten, für dessen Ausarbeitung nur ein Tag erforderlich war,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/0271 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/10/0107 E 14. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Konnte der Beschwerdeführer eine Tatsache bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend machen, unterließ er dies aber, l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/0271
Rechtssatz: Der Partei wurde schon während des erstinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit geboten, binnen 14 Tagen relevante Tatsachen geltend zu machen, sie hat es aber unterlassen, ein Gutachten, für dessen Ausarbeitung nur ein Tag erforderlich war,... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1997, Zl. 96/20/0142, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 10. Jänner 1996, mit dem ein über den Beschwerdeführer verhängtes Waffenverbot bestätigt worden war, abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof führte aus, der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg sei in de... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1997, Zl. 96/20/0142, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 10. Jänner 1996, mit dem ein über den Beschwerdeführer verhängtes Waffenverbot bestätigt worden war, abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof führte aus, der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg sei in de... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1997, Zl. 96/20/0142, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 10. Jänner 1996, mit dem ein über den Beschwerdeführer verhängtes Waffenverbot bestätigt worden war, abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof führte aus, der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg sei in de... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1997, Zl. 96/20/0142, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 10. Jänner 1996, mit dem ein über den Beschwerdeführer verhängtes Waffenverbot bestätigt worden war, abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof führte aus, der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg sei in de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung gemäß § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab der Zustellung des Mandatsbescheides vom 2. November 2000) entzogen. Gemäß § 26 Abs. 8 leg. cit. wurde eine Nachschulung sowie die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. Dem Bescheid liegt zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2000 eine Übertretung gemäß ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1;FSG 1997 §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0333 E 18. Jänner 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörden sind an die rechtskräftigen Bestrafungen durch die Strafbehörden gebunden (Hinweis E 26.3.1998, 98/11/0042, E 30.6.1998, 98/11/0134, und E 1.7.1999, 99/11/0172). Eine selbstständige Beurteilung der Frage... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, MA 12-Sozialreferat für den 20. Bezirk, richtete an den Beschwerdeführer den mit 8. Mai 1992 datierten Bescheid folgenden Inhaltes: "Gemäß § 69 Abs. 1 lit. 1 - 3 und Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz 1991 - AVG werden sämtliche Verfahren zur Gewährung von Geldaushilfen für die Zeit vom 20. August 1991 bis 11. Jänner 1992 an Herrn S., wohnhaft in Wien 20,....., wieder aufgenommen. Es wird festgestellt, dass kein Anspruch auf Geldaushilfen gemä... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, MA 12-Sozialreferat für den 20. Bezirk, richtete an den Beschwerdeführer den mit 8. Mai 1992 datierten Bescheid folgenden Inhaltes: "Gemäß § 69 Abs. 1 lit. 1 - 3 und Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz 1991 - AVG werden sämtliche Verfahren zur Gewährung von Geldaushilfen für die Zeit vom 20. August 1991 bis 11. Jänner 1992 an Herrn S., wohnhaft in Wien 20,....., wieder aufgenommen. Es wird festgestellt, dass kein Anspruch auf Geldaushilfen gemä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/20/0779 E 25. April 1995 RS 1 Stammrechtssatz Ein "Erschleichen" eines Bescheides liegt dann vor, wenn dieser in der Art zustandegekommen ist, daß bei der Behörde von der Partei objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht wurden und diese Angaben dann dem Bescheid zug... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/20/0779 E 25. April 1995 RS 1 Stammrechtssatz Ein "Erschleichen" eines Bescheides liegt dann vor, wenn dieser in der Art zustandegekommen ist, daß bei der Behörde von der Partei objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht wurden und diese Angaben dann dem Bescheid zug... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 wurde der Helmut O. Gesellschaft m.b.H. für 2300 l Gewürztraminer, Eiswein 1980, gemäß § 31 Abs. 1 WeinG 1985, BGBl. Nr. 441, die staatliche Prüfnummer E0115888 erteilt. Nach der Begründung: des Bescheides entspreche die eingereichte Probe nach der von der landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt gemäß Anlage 1 zum WeinG 1985 durchgeführten analytischen Untersuchung und Sinnenprobe den analytischen und sensorischen Anforderungen an einen Qualitätswein ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 wurde der Helmut O. Gesellschaft m.b.H. für 2300 l Gewürztraminer, Eiswein 1980, gemäß § 31 Abs. 1 WeinG 1985, BGBl. Nr. 441, die staatliche Prüfnummer E0115888 erteilt. Nach der Begründung: des Bescheides entspreche die eingereichte Probe nach der von der landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt gemäß Anlage 1 zum WeinG 1985 durchgeführten analytischen Untersuchung und Sinnenprobe den analytischen und sensorischen Anforderungen an einen Qualitätswein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;WeinG 1985 §31 Abs9;
Rechtssatz: Die Entziehung der Prüfnummer nach § 31 Abs 9 WeinG 1985 setzt - anders als eine Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG - das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht voraus. Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta
nova producta ... mehr lesen...