Index: 10/10 Auskunftspflicht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0194 90/18/0197 90/18/0198 91/18/0013 90/18/0212 90/18/0213 91/18/0012 90/18/0199
Rechtssatz: Die Beh, von welcher Auskunft verlangt wird, kann zunächst mit formloser Erledigung dem Auskunfts... mehr lesen...
Über den Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1989 erging der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. Juni 1990, dessen Spruch: (mit Einleitungssatz) wie folgt lautet: "BESCHEID Egon W, geboren am 13. Juli 1958 in L, österreichischer Staatsbürger, wohnhaft 99 L nn, hat um die unbefristete Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart Gasthof im Standort 99 L nn angesucht. ... mehr lesen...
In Ansehung des bisherigen Verfahrensganges wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die entsprechenden Darlegungen im hg. Erkenntnis vom 19. Juni 1990, Zl. 89/04/0276, verwiesen, mit dem zufolge Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde der auch nunmehr beschwerdeführenden Partei der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. November 1989, Zl. 551.282/196-VIII/1/89, im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Spruchteils B) 3.b) wegen Rechtswidrigkeit infolge V... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 20. Juli 1982 wurden der Beschwerdeführerin für die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage in Wien (Groß-Garage und Reparaturwerk für die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes, der gewerbsmäßigen Übernahme von Automobilien zur Garagierung und des Verkaufes von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb einer Tankstelle) gemäß § 79 GewO 1973 und § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben:... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. November 1990 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung der von der Beschwerdeführerin im Standort R betriebenen Asphaltmischanlage verfügt. Dieser Ausspruch wurde u. a. damit begründet, mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18. Mai 1990, abgeändert mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 1990, sei über Ing. F, den gewerberechtlichen Geschäftsführer der Beschwerde... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. August 1988 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat der Beschuldigten mit Bescheid vom 7.10.1986, Zahl: 5563/2a-1986 (wohl richtig: 5563/2h-1986), die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gastgewerbes in der Betriebsart Bar im Standort R erteilt und unter Bescheidspruch I. - Punkt 1 - die Betriebszeit mit 16.00 Uhr bis 02.00 Uhr fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1537/77 B 8. September 1977 VwSlg 9379 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Verwaltungsverfahren ergangene Berufungsentscheidung hat die rechtliche Wirkung, daß der erstinstanzliche Bescheid in der Berufungsentscheidung aufgegangen ist und diese, sobald sie erlassen und solange sie aufrecht ist, der alleinige und ausschließliche ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Bei Bestehen einer rechtlichen Trennbarkeit des im Bescheid der Unterbehörde enthaltenen Abspruches muß die Berufung hinsichtlich jedes trennbaren Teiles eine
Begründung: enthalten, um der Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG zu entsprechen (Hinweis E 29.6.1982, 81/11/0057). Schlagworte Trennbarkeit gesond... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §368 Z17;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a Z3 impl;VStG §51 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0243 E 14. November 1989 VwSlg 13063 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Selbst wenn die Richtigstellung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift und d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §28 Abs1;GewO 1973 §28 Abs5 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die Einschränkung des Nachsichtsansuchens gem § 28 GewO 1973 von einem unbefristeten in ein befristetes im Zuge des Berufungsverfahrens ist rechtlich erheblich, weil die Entscheidung über den Antrag einer befristeten Nachsicht nur unter den in § 28 Abs 5 GewO 1973 ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0022 E 9. April 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist verpflichtet, insoweit, als der Bescheidabspruch erster Instanz fehlerhaft ist, dies in ihrem Abspruch (und nicht bloß in der
Begründung: ihrer Entscheidung) zu ergänzen bzw. richtig zu stellen, da sie sonst ihren B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §368 Z17;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a Z3 impl;VStG §51 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0243 E 14. November 1989 VwSlg 13063 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Richtigstellung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift und der angewende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 90/04/0228 1 Stammrechtssatz Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Zurückziehung eines Ansuchens kommt nicht dem Verzicht auf eine erhobene Berufung gleich und die Berufungsbehörde muß daher gemäß § 66 Abs 4 AVG den von ihr durch eine zulässige und fristgerechte Berufung angefochtenen Bescheid beheben (Hinweis E 23.12.1974, 2052/74). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §28 Abs1;GewO 1973 §28 Abs5 idF 1988/399;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist ganz allgemein verpflichtet, von der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung ihrer Erledigung auszugehen, also bei einer Einschränkung des Nachsichtsansuchens von einem ursprünglich unbefristete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §28 Abs1;GewO 1973 §28 Abs5 idF 1988/399;
Rechtssatz: Wird im Berufungsverfahren der Antrag, der Rechtsgrundlage für das Erlassen des angefochtenen Bescheides war, geändert und insofern zurückgezogen (hier wurde das ursprünglich unbefristete Nachsichtsansuchen auf ein solches iSd § 28 Abs 5 GewO 1973 eingeschränkt), dan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: "Sache" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat (im Falle einer eingeschränkten Berufung der vom Rechtsmittel erfaßte Teil des Bescheides, wenn dieser vom übrigen Bescheidinhalt trennbar ist). Der Akzent liegt hiebei auf der "Angelegenheit" im Sinne der "in Verhandlu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Leistungsfeststellungskommission beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (belangte Behörde) geltend. Er bringt vor, mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. Juli 1988 sei im Instanzenzug festgestellt worden, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1986 den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg erbracht habe. Diesen Bescheid habe der Verwaltu... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Rohrbach der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (kurz: BH) mit Schreiben vom 2. Dezember 1988 mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma E, Dachdecker & Spenglerei", im Oktober 1988 tageweise vier namentlich genannte Ausländer beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; gleichzeitig ersuchte das Arbeitsamt Rohrbach um Bestrafung dieser ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §65;
Rechtssatz: Der leitende Gedanke des § 65 VStG ist, daß es nicht begründet wäre, die Kosten des Berufungsverfahrens dem Bestraften aufzuerlegen, wenn die Berufungsbehörde eine Änderung zugunsten des Besch vorgenommen hat. Eine solche liegt auch dann vor, wenn wenigstens de... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;LBG Bgld 1985 §2 Abs2 Z13 idF 1990/054;LBG Bgld 1985 §2 Abs2 Z5 lita idF 1988/053;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die "ex tunc" Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH ist der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im na... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde erließ den mit 1. Februar 1990 datierten Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Abwassereinleitung der Firma D & Co. GesmbH., B, im Jahre 1989: 323.072 m3. 300.000 m3 a S 9.-- = S 2.700.000,-- 23.072 m3 a S 5,715 = " 131.856,48 abzüglich Teilzahlungen 1989 ohne MWSt. = " 1.453.824,-- Restzahlung S 1.378.032,48 + 10 Prozent MWSt. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Keine Bindungswirkung besteht hinsichtlich jener Ausführungen eines kassatorischen Vorstellungsbescheides, in denen dargelegt wird, daß nach Ansicht der Vorstellungsbehörde Rechte des Vorstellungswerbers nicht verletzt wurden (Hinweis E 13.11.197... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdG Vlbg 1985 §83 Abs7;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Mit der
Begründung: , die Gemeindebehörden hätten die Klärung einer Rechtsfrage unterlassen, darf eine Aufhebung eines Bescheides einer Gemeindebehörde durch die V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ausf, daß der im konkreten Fall von der Vorstellungsbehörde in der
Begründung: ihres Bescheides niedergelegten Rechtsansicht eine den Aufhebungsausspruch tragende Funktion mit der Bindungswirkung auf die neuerliche v... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdG Vlbg 1985 §83 Abs7;
Rechtssatz: Ist auf Gemeindeebene der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt worden und führt die Vorstellungsbehörde kein ergänzendes Ermittlungsverfahren durch, so hat sie den Bescheid der obersten Gemeindeins... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/29 89/17/0237 1 Stammrechtssatz Eine Bindung an die einem kassatorischen aufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheid beigegebene
Begründung: besteht nur insoweit, als letztere für die Aufhebung des mit Vorstellung bekäm... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1991, Zl. 90/19/0453, 0509, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 14. März 1990, mit dem der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 26 Abs. 2 zweiter Teilsatz des Arbeitszeitgesetzes bestraft worden war, keine Folge gegeben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde,... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1991, Zlen. 90/19/0454, 0510, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 5. März 1990 teilweise Folge gegeben und dieses gemäß § 66 Abs. 4 AVG dahin abgeändert, daß der Spruch: nunmehr zu lauten habe: "Am 28.4.1989 stellten Organe des Arbeitsinspektorates Graz bei einer Kontrolle der ... mehr lesen...