RS Vwgh 1991/9/10 90/04/0326

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Veröffentlicht am 10.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Bei Bestehen einer rechtlichen Trennbarkeit des im Bescheid der Unterbehörde enthaltenen Abspruches muß die Berufung hinsichtlich jedes trennbaren Teiles eine Begründung enthalten, um der Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG zu entsprechen (Hinweis E 29.6.1982, 81/11/0057).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040326.X02

Im RIS seit

10.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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