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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bei Bestehen einer rechtlichen Trennbarkeit des im Bescheid der Unterbehörde enthaltenen Abspruches muß die Berufung hinsichtlich jedes trennbaren Teiles eine Begründung enthalten, um der Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG zu entsprechen (Hinweis E 29.6.1982, 81/11/0057).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040326.X02Im RIS seit
10.09.1991Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010