RS Vwgh 1991/8/14 91/17/0061

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Veröffentlicht am 14.08.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausf, daß der im konkreten Fall von der Vorstellungsbehörde in der Begründung ihres Bescheides niedergelegten Rechtsansicht eine den Aufhebungsausspruch tragende Funktion mit der Bindungswirkung auf die neuerliche von der Gemeindebehörde zu treffende Entscheidung in dem Sinne zukommt, daß eine näher bezeichnete Rechtsfrage (nur) unter Anwendung einer bestimmten (subjektiv-historischen) Interpretationsmethode zu lösen ist.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170061.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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