Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Im Erkenntnis vom 25.02.2019 sind an im
Spruch: genannten Stellen Unrichtigkeiten zu verzeichnen, die durch Hinzufügen bzw. Streichungen zu korrigieren sind. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs. 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereit... mehr lesen...
Begründung: Im
Spruch: der gekürzten Ausfertigung des am 01.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses, Zl. W140 2215106-1/6E, wurden auf Grund eines Versehens falsche Spruchpunkte aufgenommen. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom unstrittigen Sachverhalt aus, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte. Der mündlichen Verkündung vom 01.03.2019 (vgl. Verhandlungsprotokoll vom 01.03.2019, S. 19) ist Folgendes zu entnehmen: "I. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, Moslem schiitischer Glaubensrichtung und Zugehöriger der Volksgruppe der Hazara, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 22.11.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Im Rahmen der am 22.11.2015 durchgeführten Erstbefragung durch die belangte Behörde gab der Beschwerdeführer an, sein Herkunftsland vor sechs Jahren verlassen zu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 02.02.2009, Zl. XXXX, wurde gegen den Antragsteller unter den Namen XXXX gemäß § 60 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 1 und Z 9 FPG 2005 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Dieser Bescheid blieb unbekämpft und erwuchs am 25.02.2009 in Rechtskraft. 2. Am 05.06.2009 stellte der Antragsteller - vertreten durch seinen damaligen Rechtsanwalt - den Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbots. Dieser Antra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit gekürzter Ausfertigung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.2018 des am 29.01.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses zu den Zahlen W240 2177640-1/8E und W240 2177641-1/10E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht 1.) XXXX , geb. am XXXX und 2) XXXX , geb. am XXXX , beide somalische Staatsangehörige, den Status der Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde der Name der Zweitbeschwerdeführerin versehentlich mit " XXXX " statt richtigerwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit gekürzter Ausfertigung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.2018 des am 29.01.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses zu den Zahlen W240 2177640-1/8E und W240 2177641-1/10E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht 1.) XXXX , geb. am XXXX und 2) XXXX , geb. am XXXX , beide somalische Staatsangehörige, den Status der Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde der Name der Zweitbeschwerdeführerin versehentlich mit " XXXX " statt richtigerwe... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 27.02.2019 mündlich verkündeten Erkenntnis, GZ. W122 2197555-1/9Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.04.2018, Zl. 1097335701-151903036, abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde in der Niederschrift des Verhandlungsprotokolls im
Spruch: des mündlich verkündeten Erkenntni... mehr lesen...
Begründung: I. Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenv... mehr lesen...
Begründung: I. Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenv... mehr lesen...
Begründung: I. Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenv... mehr lesen...
Begründung: I. Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.12.2018, W250 2147859-1/10E, W250 2147856-1/9E und W250 2147853-1/8E gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Auf Grund eines Versehens wurde im Einleitungssatz des Erkenntnisses der Nachname sowie das Geburtsdatum der Erstbeschwerdeführerin unrichtig eingefügt. II. Das Bu... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Für den in Österreich geborenen Beschwerdeführer (idF BF) wurde von seiner Mutter als gesetzlichen Vertreterin am 19.12.2017 ein Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses gestellt. Es wurde von der Mutter das Formular für einen Konventionsreisepass ausgefüllt (Ausstellung eines Konventionsreisepasses für Asylberechtigte gem. § 94 Abs. 1 FPG), auf dem Formular wurde das Wort Konventionsreisepass durchgestrichen und wurde händisch Fremdenp... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Asylantrag. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom XXXX , Zl. XXXX abgewiesen (Spruchpunkt I.). Seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Afghanistan wurde für nicht zulässig erklärt (Spruchpunkt II.) und ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt (Spruchpunkt III.). Die Aufenth... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 29.01.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der XXXX vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 5.2.2018, Zahl: 1088004803-151389570, unter der Geschäftszahl W264 2188853-1/8E ab und wurden der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 29.01.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der XXXX vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 5.2.2018, Zahl: 1088004803-151389570, unter der Geschäftszahl W264 2188853-1/8E ab und wurden der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 29.01.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der XXXX vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 5.2.2018, Zahl: 1088004803-151389570, unter der Geschäftszahl W264 2188853-1/8E ab und wurden der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 29.01.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der XXXX vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 5.2.2018, Zahl: 1088004803-151389570, unter der Geschäftszahl W264 2188853-1/8E ab und wurden der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 29.01.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der XXXX vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 5.2.2018, Zahl: 1088004803-151389570, unter der Geschäftszahl W264 2188853-1/8E ab und wurden der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.) Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 08.01.2019 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies den vom Beschwerdeführer gestellten Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 22.01.2019, ohne in die Sache einzutreten, gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurück und sprach aus, dass sich der Beschwerdeführer nach Griechenland zurückzubeg... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 17.01.2019, W162 2214763-1/3E, betreffend die Beschwerde des Herrn XXXX , geboren am XXXX gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice vom 20.09.2018, OB: 52597769100020 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Sozialministeriumservice zurückverwiesen. Beim Gebu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit einem der Spruchpunkte (konkret Spruchpunkt 5.4.), die mit dem im
Spruch: genannten Erkenntnis bestätigt wurden, hat die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei vorgeworfen, dass "aufgrund der mangelnden Einholung, Überprüfung und Dokumentation von KYC-relevanten Dokumenten, Daten und Informationen zum Kunden ... eine Prüfung, inwieweit die im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen mit den Kenntnissen üb... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...