Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom XXXX XXXX, gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde Folge und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass er wie folgt zu lauten hat: "XXXX, FN XXXX, XXXX als zahlungspflichtige Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die im Verfahren des Bezirksgerichtes XXXX, TZ XXXX entstandene Pauschalgebühr gemäß TP 9 lit b Z 1 GGG in Höhe von EUR 2.220,87 auf das Konto des Bezirksgerichtes XXXX, XXXX Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 27. Juni 2004 brachte der Beschwerdeführer in Österreich einen Antrag auf die Gewährung von Asyl ein, der in der Folge durch das Bundesasylamt mit Bescheid vom 23. März 2005, Zl. 04 13.177-BAS, abgewiesen wurde. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens wurde unter anderem ein russischer Inlandsreisepass des Beschwerdeführers in Vorlage gebracht, aus welchem sich das Geburtsdatum des B... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Beschluss befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltender Fehler, indem aufgrund eines Versehens im genannten Absatz der Herkunftsstaat der bB als "Georgien" anstatt als "Armenien" bezeichnet wurde. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt steht aufgrund der außer Zweifel stehenden Aktenlage fest. 3. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Erstbeschwerdeführer brachte am 26.11.2015 für sich und am 26.04.2016 für seinen Sohn, den Zweitbeschwerdeführer, jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Mit Bescheiden vom 17.07.2017, Zlen. 1096812100-151876942 und 11114283908-160651995, gab das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) diesen Anträgen gemäß § 3 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG), bzw. gemäß § 3 iV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Erstbeschwerdeführer brachte am 26.11.2015 für sich und am 26.04.2016 für seinen Sohn, den Zweitbeschwerdeführer, jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Mit Bescheiden vom 17.07.2017, Zlen. 1096812100-151876942 und 11114283908-160651995, gab das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) diesen Anträgen gemäß § 3 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG), bzw. gemäß § 3 iV... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 05.12.2018 wurde die Beschwerde des XXXX gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 16.11.2017, mit der seine Beschwerde gegen die Bescheide des Arbeitsmarktservice Amstetten vom jeweils 18.08.2017 im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz 2013), BGBI. I Nr. 33/2013, in geltender Fassung, iVm § 56 Abs 2 bzw. § 56 (2) iVm § 58 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977), BG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 08.10.2014, Zl. W148 2001902-1/16E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.12.2013 stattgebend. Im
Spruch: des Erkenntnisses lautete der Vorname des Beschwerdeführers fälschlicher Weise " XXXX ". II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den dem Bundesverwaltungsgericht vorlieg... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2018, Zl. L525 2170851-1/10E, wurde die Beschwerde gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 3, § 57 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde die Rechtsgrundlage des § 55 FPG irrtümlich nicht in Spruchpunkt A) angeführt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entsche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 15.11.2018, W260 2150021-1/23E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurde in der rechtlichen Beurteilung unter Punkt II.3.4. begründend ausgeführt, dass die aufschiebende Wirkung von der belangten Behörde aberkannt worden sei. Diese Ausführungen im Erkenntnis entsprechen weder dem im Erkenntnis festgehaltenen Verfahrensgang, noch dem Inhalt des Verwaltungsaktes. Die Frist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.06.2018, Zl. W249 2149161-1/7E, wurde das Verfahren hinsichtlich der Beschwerde zu Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides eingestellt und der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides stattgegeben sowie der Beschwerdeführerin gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Dabei wurde die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Im hg Erkenntnis GZ XXXX wurde auf Grund eines Redaktionsversehens der bekämpfte Bescheid der belangten Behörde mit einer unrichtigen Geschäftszahl und einem unrichtigen Datum bezeichnet. Dieser offenkundige Fehler war gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG vom Amts wegen spruchgemäß zu berichtigen (zum Umfang der Berichtigungsfähigkeit siehe VwGH 08.03.1989, 89/03/0013 und VwGH 19.11.2001, 2002/12/0140; sowie jüngst VwGH 11.01.2017, Ro 2016/11/0003-5, der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 08.02.2018, W164 2130842-2/21E, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Spruchpunkt A der Beschwerde des XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 30.06.2016, Zl. VSNR XXXX gemäß § 28 Abs 1 und Abs 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) teilweise stattgegeben und ausgesprochen, dass Spruchpunkt 5 des angefochtenen Bescheides im Umfang sei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, zum anzuwendenden Recht und zur Zulässigkeit der Beschwerde Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Durch Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.2018, GZ W158 2187698-1/7E, wurde die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. wurde stattgegeben und dem BF gemäß § 8 Abs. 4 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wurde dem BF eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 25.07.2018, Zl. W233 2176880-1/10E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht XXXX im Spruchteil I. gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 den Status eines Asylberechtigten zu und stellte gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 fest, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt, wobei allerdings der aus drei Namensbestandteilen bestehende letztgenannte Namen als XXXX anstelle richtigerweise als XXXX angegeben ist. Mit Schrifts... mehr lesen...
Begründung: 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, zum anzuwendenden Recht und zur Zulässigkeit der Beschwerde Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 161649196, ab. Aufgrund eines Versehen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 161649196, ab. Aufgrund eines Versehen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 161649196, ab. Aufgrund eines Versehen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 161649196, ab. Aufgrund eines Versehen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 12.11.2018, Zl. I403 2171175-1/9E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht unter Spruchpunkt II.: "Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. (im Umfang des zweiten und dritten Satzes) und IV. wird stattgegeben und diese werden behoben. XXXX wird gemäß §§ 54, 55 Abs. 1 und 58 Abs. 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von 12 Monaten erteilt." II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spr... mehr lesen...