Entscheidungen zu § 62 Abs. 4 AVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 901-930 von 1.022

TE Bvwg Beschluss 2018/10/22 W240 2186759-1

Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2018, W240 2186759-1/7E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des BFA vom 18.01.2018, Zl. 16-1112795003/160590649 hinsichtlich Spruchpunkt I. gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.). Hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerde stattgegeben und dem Beschwerdeführer gem. § 8 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status eines subsidiär S... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/19 G314 2204601-1

Begründung: Gemäß § 62 Abs 4 AVG kann die Behörde unter anderem Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten in Entscheidungen jederzeit berichtigen. Diese Bestimmung ist § 419 ZPO nachgebildet und soll der Prozessökonomie dadurch dienen, dass besonders offenkundige Fehler auch außerhalb eines Rechtsmittelverfahrens korrigiert werden können. § 62 Abs 4 AVG ist im Wege des § 17 VwGVG auch auf Entscheidungen der Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/16 W249 2204887-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 19.10.2017, Zl. W249 2204887-1/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 18.06.2018, GZ. XXXX, als unbegründet ab. Dabei wurde das Erkenntnis unrichtigerweise mit "19.10.2017" statt "19.09.2018" datiert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/16 W256 2116774-2

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/16 W256 2147843-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/16 W256 2147846-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/16 W256 2147850-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2152493-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2152494-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2152495-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2152496-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2152497-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2178608-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2184168-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung: Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/11 W236 2154882-1

Begründung: Zu I. Zu A.) Berichtigung der Dauer der gewährten Aufenthaltsberechtigung Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/2 W170 2200671-1

Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2018 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 02.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205988-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205989-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205992-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205990-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205996-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205994-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/1 W161 2205997-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/25 W196 2177454-1

Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 28.08.2018, Zahl W 196 2177454-1/6E wurde der Beschwerdeführerin gem § 3 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde das Geburtsdatum im
Spruch: mit 01.01.1985 statt 01.01.1986 angeführt. Am 14.09.2018 brachte die ehemalige Beschwerdeführerin beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Berichtigung des Geburtsdatums ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/25 W192 2173842-1

Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/20 W187 2161666-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 28.8.2018, W187 2161666-1/16E, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Graz vom XXXX . 2. Am 6.9.2018 ersuchte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Graz um Klarstellung des Geburtsdatums. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Fe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/19 W187 2162436-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 27.6.2018, W187 2162436-1/7E, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , XXXX . 2. Am 5.9.2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Berichtung seines Vornamens im
Spruch: des genannten Erkenntnisses. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Feststellungen 1.1 Der Beschwerdeführer stellt unter dem Namen XXXX , gebo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/18 W114 2100987-1

Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten D... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/13 W159 2152515-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 30.08.2018, Zl. W159 2152515-1/8E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.03.2017, Zl. 1031792006 - 14998478. Im Spruchpunkt A des Erkenntnisses lautete der Vorname des Beschwerdeführers "XXXX". II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem dem Bundesverwaltungsgericht vorlieg... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/11 W187 2163707-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz abgewiesen und ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkennt. Gegen die Abweisung der Erteilung von Asyl hat er Beschwerde erhoben. 2. Mit Erkenntnis vom 2.8.2018, W187 2163707-1/13E, hat das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ausgesprochen, dass es die Beschwerde gemäß "§ 28 Abs 2 VwGVG iVm §§ 3 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.09.2018

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