Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.05.2019, GZ. I407 2198554-1/9E und I407 2202239-2/4E, wurde dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben, der Beschwerde gegen den Bescheid, mit welchem ausgesprochen wurde, dass dieser seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 07.02.2018 bis 20.03.2018 verloren habe und eine Nachsicht nicht erteilt werde, teilweise stattgegeben und dem Beschwerdeführer der Verlust sei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.05.2019, GZ. I407 2198554-1/9E und I407 2202239-2/4E, wurde dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben, der Beschwerde gegen den Bescheid, mit welchem ausgesprochen wurde, dass dieser seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 07.02.2018 bis 20.03.2018 verloren habe und eine Nachsicht nicht erteilt werde, teilweise stattgegeben und dem Beschwerdeführer der Verlust sei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2019, GZ. I407 2190322-1/28E, wurde der Beschwerde stattgegeben und festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf Grund eines Grades der Behinderung von 70% dem Kreis der begünstigten Behinderten zugehört. Die Voraussetzungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht auch geprüft und ergab sich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, dass die entsprechenden Voraussetzungen für eine Zugehöri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde erließ das oben angeführte Straferkenntnis vom 18.09.2018, das sich XXXX wendet. Dabei stützte die belangte Behörde sich als Strafsanktionsnorm auf "§ 95 Abs 1 WAG 2018, BGBl I Nr 107/2017 iVm § 22 Abs 8 FMABG, BGBl I Nr 97/2001 idF BGBl I Nr 17/2018". Mit Erkenntnis vom 08.05.2019 wurde die Beschwerde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgewiesen und die verhängte Strafe in Höhe von € 5.900 bestätig... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Das BVwG hat am 05.06.2019 die im Entscheidungskopf zitierte eV erlassen. Im Verfahrensgang wurde gegenüber den Parteien offengelegt, dass die Rechtsschutzanträge der Antragstellerin zu der Aktenzahl W131 2219333 abgehandelt werden, das eV - Verfahren dabei zur Verfahrenszahl "-1". In der Zustellverfügung wurde danach für die einstweilige Verfügung die richtige GZ bestehend aus der Verfahrenszahl W131 2219333-1 und der Ordnungszahl "2E" verwendet. Damit ist... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde erließ das oben angeführte Straferkenntnis vom 18.09.2018, das sich gegen XXXX wendet. Dabei stützte die belangte Behörde sich als Strafsanktionsnorm auf "§ 95 Abs 1 WAG 2018, BGBl I Nr 107/2017 iVm § 22 Abs 8 FMABG, BGBl I Nr 97/2001 idF BGBl I Nr 17/2018". Mit Erkenntnis vom 08.05.2019 wurde die Beschwerde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgewiesen und die verhängte Strafe in Höhe von € 4.800 be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde erließ das oben angeführte Straferkenntnis vom 18.09.2018, das sich gegen XXXX wendet. Dabei stützte die belangte Behörde sich als Strafsanktionsnorm auf "§ 95 Abs 1 WAG 2018, BGBl I Nr 107/2017 iVm § 22 Abs 8 FMABG, BGBl I Nr 97/2001 idF BGBl I Nr 17/2018". Mit Erkenntnis vom 08.05.2019 wurde die Beschwerde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgewiesen und die verhängte Strafe in Höhe von € 5.900 be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde erließ das oben angeführte Straferkenntnis vom 18.09.2018, das sich XXXX wendet. Dabei stützte die belangte Behörde sich als Strafsanktionsnorm auf "§ 95 Abs 1 WAG 2018, BGBl I Nr 107/2017 iVm § 22 Abs 8 FMABG, BGBl I Nr 97/2001 idF BGBl I Nr 17/2018". Mit Erkenntnis vom 08.05.2019 wurde die Beschwerde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgewiesen und die verhängte Strafe in Höhe von € 5.900 bestätig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom XXXX, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I. und II. gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 idgF als unbegründet ab. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides wurde stattgegeben und festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 BFA-VG auf Dauer unzulässig ist. XXXX wurde gemäß §§ 54, 55 Abs. 2 und 58 Abs. 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnissen vom 24.05.2019, Zl. I403 2214041-1/9E und I403 2214043-1/9E erkannte das Bundesverwaltungsgericht den im
Spruch: genannten Beschwerdeführern, beide Staatsbürger Sierra Leones, den Status von Asylberechtigten zu. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnissen vom 24.05.2019, Zl. I403 2214041-1/9E und I403 2214043-1/9E erkannte das Bundesverwaltungsgericht den im
Spruch: genannten Beschwerdeführern, beide Staatsbürger Sierra Leones, den Status von Asylberechtigten zu. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen ode... mehr lesen...
Begründung: Zu A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2019 wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , stattgegeben und der Beschwerdeführerin gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt sowie festgestellt, dass der Beschwerdeführerin damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des münd... mehr lesen...
Begründung: 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, zum anzuwendenden Recht und zur Zulässigkeit der Beschwerde Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019, Zl. W1892131999-1/14E, wurde das Verfahren hinsichtlich der Beschwerde zu Spruchpunkt I. als unbegründet abgewiesen und der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides stattgegeben sowie dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt. Dabei wurde das Geburtsdatum im Spruc... mehr lesen...
Begründung: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des BVwG vom 25.03.2019, Zl. L508 2130979-1/22Z wurde in Spruchpunkt I. beschlossen, dass das Verfahren wegen Zurückziehung der Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides gemäß §§ 28 Abs. 1, 31 Abs. 1 VwGVG eingestellt wird. In Spruchpunkt II., Satz 1 wurde der Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte III. und IV. des angefochtenen Bescheides stattgegeben und festgestellt, dass gemäß § 9 BFA-VG ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündeten Erkenntnissen vom 21.03.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht u.a. über die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Drittbeschwerdeführer") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde der XXXX (in Folge: "Viertbeschwerdeführerin") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Fü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündeten Erkenntnissen vom 21.03.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht u.a. über die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Drittbeschwerdeführer") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde der XXXX (in Folge: "Viertbeschwerdeführerin") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Fü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündeten Erkenntnissen vom 21.03.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht u.a. über die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Drittbeschwerdeführer") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde der XXXX (in Folge: "Viertbeschwerdeführerin") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Fü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündeten Erkenntnissen vom 21.03.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht u.a. über die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Drittbeschwerdeführer") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde der XXXX (in Folge: "Viertbeschwerdeführerin") gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.11.2017 zur Zl. XXXX , gegen die Beschwerde des XXXX (in Folge: "Fü... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der BF1 wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unric... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der BF1 wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unric... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der BF1 wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unric... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der BF1 wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge teilweise kurz "BF genannt), ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 27.01.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.01.2016 wurde ihm weder Asyl noch subsidiärer Schutz zugestanden. Dieser Bescheid wurde in Beschwerde gezogen, wobei das Bundesverwaltungsgericht am 10.05.2016 unter der Zl. W124 2133355-1/22E diesen Bescheid bestät... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Im im am 15.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnis, GZ W132 2165136-1/13E, W132 2165130-1/10E, W132 2165128-1/10E, W132 2165133-1/10E und W132 2165124-1/10E, hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden von 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , und 5.) XXXX betreffend die Anträge auf Internationalen Schutz entschieden und die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017 jeweils mit der Zl. "1.) XXXX... mehr lesen...