Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 28.08.2018, Zahl W 196 2177454-1/6E wurde der Beschwerdeführerin gem § 3 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde das Geburtsdatum im
Spruch: mit 01.01.1985 statt 01.01.1986 angeführt. Am 14.09.2018 brachte die ehemalige Beschwerdeführerin beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Berichtigung des Geburtsdatums ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 28.8.2018, W187 2161666-1/16E, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Graz vom XXXX . 2. Am 6.9.2018 ersuchte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Graz um Klarstellung des Geburtsdatums. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Fe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 27.6.2018, W187 2162436-1/7E, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , XXXX . 2. Am 5.9.2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Berichtung seines Vornamens im
Spruch: des genannten Erkenntnisses. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Feststellungen 1.1 Der Beschwerdeführer stellt unter dem Namen XXXX , gebo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 30.08.2018, Zl. W159 2152515-1/8E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.03.2017, Zl. 1031792006 - 14998478. Im Spruchpunkt A des Erkenntnisses lautete der Vorname des Beschwerdeführers "XXXX". II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem dem Bundesverwaltungsgericht vorlieg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz abgewiesen und ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkennt. Gegen die Abweisung der Erteilung von Asyl hat er Beschwerde erhoben. 2. Mit Erkenntnis vom 2.8.2018, W187 2163707-1/13E, hat das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ausgesprochen, dass es die Beschwerde gemäß "§ 28 Abs 2 VwGVG iVm §§ 3 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis vom 26.07.2018, Zl. W140 2106591-2/18E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.11.2015 und die Anhaltung in Schubhaft von 05.01.2016 bis 06.01.2016. Auf der ersten Seite des Erkenntnisses wurde versehentlich eine falsche Geschäftszahl, nämlich "W140 2106591-2" angeführt. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem vom zuständige Richter am 24.07.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2164838-1/8E, W203 2164842-1/8E, W203 2164835-1/6E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerden gegen die angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017, Zl. 1087383809/151353545, 1087382409-151353508 und 1087383003/151353532 den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A. des Erk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem vom zuständige Richter am 24.07.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2164838-1/8E, W203 2164842-1/8E, W203 2164835-1/6E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerden gegen die angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017, Zl. 1087383809/151353545, 1087382409-151353508 und 1087383003/151353532 den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A. des Erk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem vom zuständige Richter am 24.07.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2164838-1/8E, W203 2164842-1/8E, W203 2164835-1/6E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerden gegen die angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017, Zl. 1087383809/151353545, 1087382409-151353508 und 1087383003/151353532 den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A. des Erk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2018, Zahl: W198 2147943-2/3E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.07.2018, Zl. XXXX , ab. Aufgrund eines Versehens wurde der
Spruch: des Erkenntnisses wie folgt formuliert: "Der Beschwerde wird gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), idgF, sowie §§ 3, ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Erkenntnis vom 10.07.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht über den Feststellungsantrag der Zweitantragstellerin im Vergabeverfahren zu den Zahlen W134 2191486-1/30E und W134 2193715-1/25E entschieden. Aufgrund eines Versehens wurde die Zweitantragstellerin auf der ersten Seite im dritten Absatz des Erkenntnisses mit " XXXX " statt richtigerweise mit "Bietergemeinschaft XXXX bestehend aus XXXX " bezeichnet. Am 24.07.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Erkenntnis vom 10.07.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht über den Feststellungsantrag der Zweitantragstellerin im Vergabeverfahren zu den Zahlen W134 2191486-1/30E und W134 2193715-1/25E entschieden. Aufgrund eines Versehens wurde die Zweitantragstellerin auf der ersten Seite im dritten Absatz des Erkenntnisses mit " XXXX " statt richtigerweise mit "Bietergemeinschaft XXXX bestehend aus XXXX " bezeichnet. Am 24.07.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 27.06.2017, W213 2125322-1/5E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Österreichischen Post AG, Personalamt Graz, vom 23.12.2015 abgewiesen und die Revision im
Spruch: für nicht zulässig erklärt. Im Text der
Begründung: wurde die Revision insofern zugelassen, als es zur Bestimmung des § 14 Abs. 5 BDG, welche mit BGBl. I Nr. 140/2011 eingefügt und am 01.01.2012 in Kraft getreten sei... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des afghanischen Staatsangehörigen XXXX als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurde im
Kopf: des Erkenntnisses auch die Verfahrenszahl XXXX angeführt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A): Gemäß § 62 Abs. 4 AVG i.V.m. § 17 VwGVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diese... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , W121 2187693-1/6E, W121 2187696-1/6E, W121 2187681-1/6E, W121 2187678-1/7E, W121 2187683-1/7E, W121 2187677-1/5E, W121 2187691-1/5E und W121 2187689-1/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX, XXXX, wurde über die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde entschieden. Der Beschwerde wurde diesbezüglich stattgegeben und der Spruchpunkt, mit welchem der Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, gemäß § 28 VwGVG iVm § 18 Abs. 1 Z 5 BFA-VG ersatzlos behoben. Aufgrund eines Versehens wurde sowohl im
Spruch: als auch in der
Begründung: der behobene... mehr lesen...