RS Vwgh 1993/6/17 92/06/0228

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/06/0267 17. Juni 1993

Rechtssatz

Gemäß § 62 Abs 4 AVG ist nicht nur eine einmalige Berichtigung erlaubt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch eine mehrmalige Berichtigung, insbesondere auch eine Berichtigung der Berichtigung erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060228.X18

Im RIS seit

28.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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