RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;

Rechtssatz

Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die mündliche Verkündung an eine bei der Verkündung nicht anwesende Partei nicht möglich (Hinweis Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 557, Anm 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070204.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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