RS Vwgh 1996/8/29 95/06/0128

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Veröffentlicht am 29.08.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
AVG §56;
AVG §62 Abs1;
ZustG §1;
ZustG §7;

Rechtssatz

Der Umstand, daß jemand in den Besitz einer Kopie eines ihm nicht wirksam zugestellten Bescheides kommt, ist von einer Zustellung nach dem ZustG zu unterscheiden (hier: nach den Angaben in der Beschwerde gelangte der bf Bauwerber aufgrund einer Akteneinsicht seines Vertreters in den Besitz einer Kopie des erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheides).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060128.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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