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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß jemand in den Besitz einer Kopie eines ihm nicht wirksam zugestellten Bescheides kommt, ist von einer Zustellung nach dem ZustG zu unterscheiden (hier: nach den Angaben in der Beschwerde gelangte der bf Bauwerber aufgrund einer Akteneinsicht seines Vertreters in den Besitz einer Kopie des erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheides).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060128.X06Im RIS seit
20.11.2000