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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein bei der öffentlichen mündlichen Verkündung allenfalls unterlaufener Begründungsmangel kann die gültige Bescheiderlassung nicht in Zweifel ziehen, wenn der normative Gehalt des (angefochtenen) Bescheides nach dem Inhalt der erfolgten Beurkundung unzweifelhaft zu erkennen ist (Hinweis B 27.4.1995, 95/17/0007).
Schlagworte
Begründung Allgemein Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090250.X01Im RIS seit
25.01.2001