Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß der Erstmitbeteiligte in der Zeit vom 1. April 1987 bis 22. Jänner 1988 auf Grund seiner Beschäftigung als Botendienstfahrer bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Versicherungspflicht in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung unterliege. Die Begründung: des Bescheides unterscheidet sich von derjenig... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 1986, Zl. 85/08/0135, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde den Einspruchsbescheid und sprach demgemäß aus, daß L L (im folgenden L. genannt), der verstorbene Ehegatte der Beschwerdeführerin, auf Grund seiner Tätigkeit bei der mitbeteiligten Partei in der Zeit vom 1. September 1977 bis 31. Dezember 1977, vom 1. Mai 19... mehr lesen...
1.0. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der näheren Darstellung des Sachverhaltes auf die ausführlichen Entscheidungsgründe: im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. April 1987, Zl. 85/08/0027, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 1984 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Die belangte Behörde habe es im wesentlichen - ausgehend von ihrem Rechtsirrtum, es sei die Verordnung des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfas... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde hätte eindeutig feststellen müssen, welchen der ihren Wortlaut nach unterschiedlichen Aussagen sie folgt, weil diese bei richtiger Rechtsauffassung eine unterschiedliche rechtliche Bewertung zur Folge haben können. Da sie dies nicht getan hat, war der angefochtene Bescheid gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben. Schlagworte Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Zeugenbeweis Im RIS seit 18.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat sich mit ausführlichen Einwänden in der Berufung auseinanderzusetzen. Schlagworte Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von
Parteieinwendungen Ablehnu... mehr lesen...
Die mit vorliegender Beschwerde bekämpften, an die oben genannten Beschwerdeführer in getrennten Ausführungen ergangenen, jedoch wörtlich übereinstimmenden Bescheide je vom 6. Juni 1990 lauten wie folgt: "Spruch: Das BMF ordnet gemäß § 100 Abs. 2 VAG die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen für den Tarif der nicht-industriellen Feuerversicherung innerhalb von vier Wochen an.
Begründung: Aufgrund verschiedener Anfragen von Abgeordneten des Nationalrates un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0345 E 21. Dezember 1990 90/17/0381 E 21. Dezember 1990 90/17/0347 E 21. Dezember 1990 90/17/0348 E 21. Dezember 1990 90/17/0349 E 21. Dezember 1990 90/17/0350 E 21. Dezember 1990 90/17/0351 E 21. Dezember 1990 90/17/0352 E 21. Dezember 1990 9... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 für schuldig befunden. Es wurde eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, aus der ihm zugestellten Ausfertigung der Aufforderung vom 16. M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, daß im ordentlichen Strafverfahren eine höhere Strafe verhängt wurde, als in der (durch Einspruch des Beschuldigten außer Kraft getretenen) Strafverfügung festgesetzt war, wobei es einer diesbezüglichen
Begründung: nicht bedarf (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0096). Schlagworte
Spruch: und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ nn der KG Innsbruck, bestehend aus der Bauparzelle Nr. n1. Nach Verstreichen einer den Eigentümern dieser Liegenschaft (darunter dem Beschwerdeführer) unter Androhung eines Entfernungsauftrages vom 28. Juni 1986 gesetzten einmonatigen Frist erließ der Stadtmagistrat Innsbruck am 2. Juni 1987 folgenden Bescheid: "Baupolizeilich wurde festgestellt, daß am Objekt X-Straße 1 diverse bewilligungspflichtige Fassadenänderungsar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion R, Sicherheitswacheabteilung T. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 7. August 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren durchzuführen (einzuleiten). Im Spruch: dieses Bescheides wird... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Universitätsdozent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Z-Klinik der Universität Wien im Krankenhaus der Stadt Wien. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "Betrifft: Disziplinarverfahren Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Senat IV für Universitätsprofessor... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/09/0178 Rechtssatz: Die Partei eines Disziplinarverfahrens, in deren Rechte eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die
Gründe: dafür zu erfahren; denn nur dann kann sie ihre Rechte sachgemäß verteidigen. Schlagworte
Begründung: Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0179 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0153 4 Stammrechtssatz Die Partei eines Disziplinarverfahrens, in deren Rechte eingegriffen wird, hat einen Anspruch da... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §44 Abs3 lita;BauRallg;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein baupolizeilicher Auftrag ist nur dann ausreichend bestimmt, sodaß er Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens sein kann, wenn aus ihm unmittelbar zu entnehmen ist, welche Bau... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich unter Spruchteil I. gemäß § 38 AVG 1950 den Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung des Verfahrens zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Müllablagerungen auf einer Teilfläche des Grundstückes n/4 sowie auf den Grundstücken n/1, n/3 und n/6, alle KG Theresienfeld, ab und erteilte dem Beschwerdeführer unter Spruchteil II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 den Auftrag, bis spätestens 3... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 4. Dezember 1988 beantragte Dr. BC, die mitbeteiligte Partei dieses Verfahrens (MP), beim Magistrat der Stadt X die Ergreifung von Maßnahmen gegen die Ableitung von Überwässern eines auf dem höher gelegenen Grundstück der Beschwerdeführer gelegenen Teiches auf sein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 1988 und nach der Einvernahme von Zeugen wies der Bürgermeister der Stadt X mit Bescheid vom 1. August 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Nur ein ausreichend bestimmter Beseitigungsauftrag darf den Inhalt eines wasserpolizeilichen Auftrages darstellen, iSd § 138 Abs 1 lit a WRG eigenmächtig vorgenommene Neuerungen zu beseitigen (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Wenn sich auch die Anordnung nach § 138 Abs 1 lit a WRG in dem Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung zu erschöpfen hat, darf jener doch unter Bedachtnahme auf die (nach fachlichem Urteil) derzeit bestehenden Möglichkeiten weder tatsächlich undurchführbar noch darf s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat eine Behörde in der
Begründung: eines Berufungsbescheides wohl alle ihrer Ansicht nach für die Entscheidung der Angelegenheit noch klärungsbedürftigen Umstände dargestellt und daraus den Schluß gezogen, daß der durch die Behörde erster Instanz erhobene Sachverhalt mangelhaft s... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 14. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, "innerhalb 6 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides sich beim Chefarzt der Bundespolizeidirektion Salzburg, bezüglich der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von KFZ der Gr. a (bis 125 cm3) /B/C/E/F/G untersuchen zu lassen und die zur Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen". Mit dem angefochtenen Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Hielt der Amtsarzt in seinem Gutachten nur die Beibringung entsprechender Befunde für die endgültige Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung für erforderlich, so hätte die Behörde, wenn sie dessenungeachtet eine neuerliche amtsärztliche Untersuchung nach Beibringung der Unterlagen für erforde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 7. März 1989 um ca. 22.00 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen 1. sofort anzuhalten und 2. ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Der Beschwerdeführer habe hiedurch Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Automatenverleih. Dem Ergebnis einer die Jahre 1979 bis 1982 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer in dem Prüfungszeitraum Einnahmen aus dem Betrieb verschiedener, in dem von ihm betriebenen Espresso und in Gaststätten aufgestellter Spielautomaten, wie Casino Royal, Ambassador und Admiral. Der Prüfer stellte hiezu unter anderem fest, daß in den Konsumationsgeräten Zählwerke für die getätigten Spiele entweder ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, betreibt u.a. einen Automatenverleih. Im Anschluß an eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Betriebsprüfung setzte das Finanzamt Graz-Stadt die Umsatzsteuer für die Jahre 1981 und 1982 fest, wobei es, der Ansicht des Betriebsprüfers folgend, bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage auf die erklärten Erlöse für die Freispiele jeweils einen Vervielfacher von 2,2 anwandte. Mit den gegen diese Bescheide erhobenen Berufun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 393;
Rechtssatz: Darin, daß die belangte Behörde anstelle einer eigenen
Begründung: den Beschwerdeführer auf ein Erkenntnis des VwGH, das über eine vom Bf wegen derselben Rechtsfrage erhoben... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;BAO §288 Abs1 litd;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/3, S 181; ÖStZB 1991, 394; AnwBl 1991/3, S 181-182;
Rechtssatz: Hat die belBeh bei Vorliegen eines unbestritten feststehenden Sachverhaltes nur über eine einzige Rechtsfrage zu entsc... mehr lesen...