RS Vwgh 1991/2/18 90/19/0594

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Mängeln der Begründung eines Bescheides kommt Wesentlichkeit in Hinsicht auf den Bescheidcharakter einer Erledigung nicht zu (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0194).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190594.X01

Im RIS seit

18.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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