Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/21 90/01/0126 3Stammrechtssatz
Aus der nur ganz allgemeinen pauschalen Feststellung der belBeh, das Vorbringen der Asylwerber lasse nicht erkennen, daß sie Verfolgungen iSd FlKonv ausgesetzt gewesen wären, ist eine eindeutige rechtliche Subsumtion des Vorbringens der Asylwerber und dessen rechtliche Würdigung nicht zu erkennen. Die belBeh wäre verhalten gewesen, über die Wertung der behaupteten Verfolgungshandlungen eine Sachentscheidung zu treffen (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0214, 0215).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010207.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009