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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Folgender Erledigung kommt Bescheidcharakter iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht zu: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! In der Anlage wird Ihnen die fachliche Stellungnahme der naturschutzbehördlichen Amtssachverständigen vom 17.1.1989 zur Information übermittelt. Wie aus dem Inhalt dieser Stellungnahme hervorgeht, sieht die LReg keine Veranlassung, eine Abänderung der Grenzziehung des Naturschutzgebietes "XY" vorzunehmen. Hochachtungsvoll! Für die LReg: Dr Z ".
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtswidrigkeit von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100220.X05Im RIS seit
25.01.2001