RS Vwgh 1986/6/17 84/05/0009

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Veröffentlicht am 17.06.1986
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Index

Baurecht - Wien
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1
BauRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/05/0112 E 22. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Präklusion ist nicht nur von den Baubehörden aller Instanzen, sondern auch von der Aufsichtsbehörde im Vorstellungsverfahren sowie vom VwGH zu beachten, sodass nur jene Einwendungen des Nachbarn berücksichtigt werden können, die bis zum Abschluss der Bauverhandlung vorgebracht wurden. (Hinweis auf E vom 24.2.1964, 2099/62, VwSlg 6246 A/1964 und E vom 10.1.1979, 1813/76)

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X03

Im RIS seit

30.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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