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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Abweisung einer Berufung einer Partei, welche Einwendungen in einer gemäß § 42 Abs 1 AVG 1950 anberaumten mündlichen Verhandlung nicht rechtzeitig erhoben hat, ist nicht rechtswidrig, auch wenn sich die Berufungsbehörde mit dem Berufungsvorbringen sachlich auseinander gesetzt hat.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070161.X01Im RIS seit
27.03.2006