RS Vwgh 1986/6/17 84/05/0009

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Veröffentlicht am 17.06.1986
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Index

Baurecht - Wien
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1
BauRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/06/0143 E 13. September 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Beurteilung der Präklusion kommt es nicht darauf an, ob der Nachbar in einer Verhandlung über ein Bauansuchen konkrete Einwendungen infolge einer Belehrung durch Sachverständige oder den Verhandlungsleiter zurückgenommen hat, sondern nur, ob er Einwendungen aufrecht erhalten hat oder nicht.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X08

Im RIS seit

30.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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