Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der an den Agrargemeinschaften Nachbarschaft A, B und W (auch Agrargemeinschaft A-B-W; in weiterer Folge: AG ABW) in EZ 27 GB U und W-Alpe (in weiterer Folge: AG W-Alpe) in EZ 69 GB U anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft EZ 90028 GB U (Hof "N"). Mit Erkenntnis des Landesagrarsenates vom 9. November 2006, LAS-604/38-99, war festgestellt worden, dass für die Stammsitzliegenschaft EZ 90028 das Recht zum Auftrieb von 9 Rindern auf die Alm der AG AB... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1 Abs1;AVG;VwRallg impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157
Rechtssatz: Im Verfahren vor den Agrarbehörden sind die Bestimmungen des AgrVG und - auf Grundlage des § 1 legcit - die des AVG anzuwenden. Eine analoge Heranziehung jener Verfahrensgrundsätze, welche auc... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin bekämpft ein als Bescheid bezeichnetes und mit 10. September 2007 datiertes Schriftstück, das seinem Wortlaut nach der Landesregierung von Salzburg zuzurechnen ist. Darin wird die Versetzung der Beschwerdeführerin von der Sporthauptschule O. an die Hauptschule L. verfügt. In der dagegen erhobenen Beschwerde macht die Beschwerdeführerin eine Verletzung in ihrem Recht auf Unterbleiben einer amtswegigen Versetzung ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ... mehr lesen...
Index: 20/12 Urkunden40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18;AVG §56;AVG §58;SigG 1999 §2 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt einer Erledigung die Bescheidqualität, wenn die Urschrift - bzw. der betreffende "Referatsbogen" (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, § 18 AVG, E 22 wiedergegebene Rechtsprechung) - nicht mit der Unterschrift des Genehmi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria vom 30. Dezember 2005 betreffend die Festsetzung der einheitlichen Betriebsprämie 2005 für den Beschwerdeführer als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung der Rechtsgrundlagen des Gemeinschaftsrechts bzw. des innerstaatlichen Rechts, wobei auf das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;MOG 1985 §104;MOG 1985 §105;MOG 2007 §13;MOG 2007 §20;
Rechtssatz: Das Verfahren betreffend die einheitliche Betriebsprämie ist, soweit keine Sondervorschriften (wie § 104 MOG 1985 oder § 20 MOG 2007) bestehen, nach dem AVG durchzuführen [vgl. § 13 MOG 2007, der mit etwas geänderter Formulierung eine § 105 Abs. 1 MOG 1985 entsprechende Vorschrift ent... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin im Jänner 2001 beim Bezirksgericht Döbling eine Klage mit einem Streitwert von S 1,115.294,88 (EUR 81.051,64) einbrachte. Der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes Döbling zog hierauf einen Betrag von S 990,-- als Pauschalgebühr bei der Beschwerdeführerin ein. Am 18. September 2003 trat in diesem Gerichtsverfahren auf Grund einer außergerichtlich get... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18;AVG §56;BAO §92;GEG §6;
Rechtssatz: In der Untätigkeit einer Behörde kann keine Erledigung und damit auch kein Bescheid erblickt werden (vgl. die in Stabentheiner, Gerichtsgebühren8, unter E 11 zu § 6 GEG wiedergegebene Rechtsprechung). Erst mit Erlassung des Zahlungsauftrages kann von einer "re... mehr lesen...
I. 1. Die zur Zl 2005/03/0202 mitbeteiligte Partei (in der Folge: mitbeteiligte Partei) stellte am 27. September 2002 einen Antrag auf Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 41 Abs 3 TKG (1997) zwischen der mitbeteiligten Partei und der beschwerdeführenden Partei. Die beschwerdeführende Partei replizierte mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2002, wobei sie auf den Antrag der mitbeteiligten Partei einging und die Erlassung einer vom Antrag der mitbeteiligten Partei abweic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §13 Abs7;AVG §18;AVG §56;AVG §58;AVG §59 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §27;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0202
Rechtssatz: Der Antrag der beschwerdeführenden Partei in einem... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der letztinstanzliche Gemeindebescheid am 15. Juni 2005 (dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers) zugestellt worden sei. Die Vorstellung sei jedoch erst am 30. Juni 2005 bei der mitbeteiligten Geme... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 13. April 1996 zum Geschäftsführer der S. GmbH bestellt worden, die zu diesem Zeitpunkt mit der Begleichung von Abgaben in Rückstand geraten war. In einem Rechenschaftsbericht vom 14. April 1996 berichtete das abgabenbehördliche Vollzugsorgan (der Vollstrecker) dem Finanzamt, dass die S. GmbH "nicht mehr existent" sei. Das Geschäftslokal sei Ende März 1996 geschlossen worden; nach Mitteilung des Ehemannes der (vormaligen) Geschäft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18;AVG §62;BAO §92;BAO §93;BAO §96;BAO §97;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Erledigung, die rechtlich nicht existent geworden ist (Hinweis B 24. März 1998, 97/14/0151), kann keine Rechtswirkungen entfalten und einer neuerlichen, wirksam gestalteten Erledigung mit Bescheidqualität demnach auch nicht im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 206 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 8.240,-- (netto S 8.240,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der m... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsansc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 litA Z1 ;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO Allg Krnt 1998 §95;LAO Krnt 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0224
Rechtssatz: Nun trifft zwar § 95 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeord... mehr lesen...