IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den gewässerpolizeilichen Auftrag der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 05.05.2021, ***, betreffend eine Fischerhütte an der ***, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides vom 05.05.2021 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.08.2021 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §138 Abs2
Rechtssatz: Im Alternativauftragsverfahren nach § 138 Abs 2 WRG ist lediglich eine „Grobprüfung“ hinsichtlich der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit der eigenmächtigen Neuerung durchzuführen. In welchem Ausmaß eine nachträgliche Bewilligung [hier: bestehende Fischerhütte] erteilt werden kann, hat in dem aufgrund des Antr... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A, ***, ***, 2. B, ***, ***, sowie 3. C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08. Oktober 2020, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08. Oktober 2020, Zl. ***, wird aufge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §41WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Ist die dem Gericht als Beschwerde vorgelegte Eingabe als „Berufungsantrag“ bezeichnet und entspricht deren Inhalt einer Beschwerde im Sinne des Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG, ist von einer bloßen unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittels auszugehen und der angefochtene Besche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §41WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Die Vornahme von Uferverkleidungen durch den Eigentümer des Ufers im Rahmen des § 41 Abs 3 WRG ist wasserrechtlich bewilligungsfrei. Maßgeblich für die Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um bloße Verkleidungen des Ufers handelt (vgl Ro 2016/07/0003); eine ins Gewäss... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §41WRG 1959 §50WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Sofern es sich um Uferschutzmaßnahmen im Sinn des § 41 Abs 3 WRG handelt, sind derartige Maßnahmen bewilligungsfrei, unterliegen daher nicht der Instandhaltungsverpflichtung nach § 50 WRG und sind daher auch keinem darauf gestützten Instandhaltungsauftrag zugänglich. Di... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, letztere vertreten durch den Erwachsenenvertreter C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 02.06.2020, ***, betreffend einen beantragten gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 02.10.2020 zu Recht: 1. Die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.10.2020 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Ein Steinwurf ist von Menschenhand angelegt und fällt damit unter „bauliche Herstellungen“. Er stellt einen Einbau in ein stehendes öffentliches Gewässer im Sinne des § 38 Abs 1 WRG dar. […] Der Steinwurf fällt aber auch unter den Begriff „andere Anlagen“ im Sinne des § 38 Abs 1 WRG. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.10.2020 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Im verwaltungsrechtlichen Verfahren ist nicht von Interesse, aus welchen Gründen eine zivilrechtliche Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstückes für eine bauliche Herstellung iSd § 38 WRG versagt wurde (vgl VwGH 2011/07/0174 ua). Diese Frage des Privatrechts ist nicht Vorfrage im Verwaltungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 30. Juli 2018, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.10.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §137 Abs1 Z16VStG 1991 §5 Abs1
Rechtssatz: Angesichts des weiten Anlagenbegriffs des § 38 Abs 1 WRG 1959 („alles, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird“; ständige Rechtsprechung, zB VwGH 94/07/0071) kann kein Zweifel bestehen, dass auch ein Gerüst diesen Kriterien entspricht. Schlagwort... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.10.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §137 Abs1 Z16VStG 1991 §5 Abs1
Rechtssatz: Dem Gesetz ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass nur solche Vorrichtungen den Anlagenbegriff des § 38 Abs. 1 leg cit erfüllen würden, die auf längere Dauer hergestellt würden. Aus dem Normzweck, der Vermeidung von Hochwassergefahren, ergibt sich, dass auch Anlagen, die nur eine begrenzt... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des Fischereivereins A, vertreten durch den Obmann B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08. März 2018, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) sowie Verfahrenskosten beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08. Mär... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.04.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §138 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Soweit ein Amtssachverständiger auf (dem Gutachten nicht angeschlossen gewesene) „Richtlinien“ Bezug nimmt, an denen er die in Rede stehenden Baulichkeiten und Anlagen [hier: Fischerhütte] gemessen hat, ist darauf hinzuweisen, dass solchen Richtlinien offensichtlich nicht die Qualität verbindl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.04.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §138 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Versagung einer Bewilligung nach § 38 Abs. 1 WRG 1959 kommt nur dann in Betracht, wenn die Anlage für sich allein oder zusammen mit anderen bereits bestehenden Anlagen (Summationseffekt) eine erhebliche Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses darstellen (VwGH 2001/07/0037). Nachteilige Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 19.04.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §138 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Maßnahmen, die einer wesentlichen Projektänderung gleichkämen [hier: etwa das Anheben des Containers und dessen Positionierung auf eine Pfeilerkonstruktion], haben bei der Beurteilung im Rahmen des gewässerpolizeilichen Verfahrens außer Ansatz zu bleiben. Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Republik Österreich, vertreten durch die A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 09. Februar 2018, ***, betreffend wasserrechtliche und schifffahrtsrechtliche Bewilligung, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass sowohl die darin enthalt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §38 Abs1
Rechtssatz: Wasserrechtliche Bewilligungen nach § 38 Abs. 1 WRG 1959 sind zu erteilen, wenn durch das Vorhaben weder öffentliche Interessen beeinträchtigt, noch wasserrechtliche geschützte Rechte Dritter verletzt werden (VwGH 2000/07/0029). Die Grundeigentümerin hat als Inhaberin eines nach § 12 Abs. 2 WRG 1959 geschützten R... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §38 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtstellung des Grundeigentümers vermöge des § 49 SchFG ist mit der im wasserrechtlichen Verfahrens vergleichbar. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verkehrsrecht; Schifffahrt; Bewilligung; Befristung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGN... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von 1. FK, 2. CB, 3. BB und 4. EH, alle vertreten durch Hofbauer & Wagner Rechtsanwälte KG, in ***, ***, gegen den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 24.11.2017, KRW2-WA-1766/001, betreffend Errichtung einer Einstellhalle samt Nebengebäude in der KG ***, zu Recht: 1. Die Beschwerden werden gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.02.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Liegt das Grundstück des Beschwerdeführers nicht im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich [§ 38 Abs. 3 iZm Abs. 1 WRG], so scheidet eine Parteistellung im Falle der Errichtung einer Anlage im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich, wie in § 38 WRG 1959 geregelt, aus. Entsprechende Einwendungen s... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.02.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Ein Genehmigungsverbot für Einfamilienhäuser und Wohnhausanlagen im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich (HQ30-Bereich) kann dem § 38 WRG 1959 nicht entnommen werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung gegeben sind oder nicht, nämlich ob es nun... mehr lesen...