RS Lvwg 2018/2/7 LVwG-AV-1580/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.02.2018

Norm

WRG 1959 §38 Abs1
WRG 1959 §38 Abs3
WRG 1959 §12 Abs2

Rechtssatz

Liegt das Grundstück des Beschwerdeführers nicht im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich [§ 38 Abs. 3 iZm Abs. 1 WRG], so scheidet eine Parteistellung im Falle der Errichtung einer Anlage im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich, wie in § 38 WRG 1959 geregelt, aus. Entsprechende Einwendungen sind daher zurückzuweisen.

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; Bewilligung; Hochwasserabfluss; Verfahrensrecht; Parteistellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1580.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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