Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.02.2018Norm
WRG 1959 §38 Abs1Rechtssatz
Liegt das Grundstück des Beschwerdeführers nicht im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich [§ 38 Abs. 3 iZm Abs. 1 WRG], so scheidet eine Parteistellung im Falle der Errichtung einer Anlage im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich, wie in § 38 WRG 1959 geregelt, aus. Entsprechende Einwendungen sind daher zurückzuweisen.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Bewilligung; Hochwasserabfluss; Verfahrensrecht; Parteistellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1580.001.2017Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018