RS Lvwg 2018/2/7 LVwG-AV-1580/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

07.02.2018

Norm

WRG 1959 §38 Abs1
WRG 1959 §38 Abs3
WRG 1959 §12 Abs2

Rechtssatz

Ein Genehmigungsverbot für Einfamilienhäuser und Wohnhausanlagen im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich (HQ30-Bereich) kann dem § 38 WRG 1959 nicht entnommen werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung gegeben sind oder nicht, nämlich ob es nun, bewirkt durch das zu bewilligende Projekt, mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit zu größeren Nachteilen im Hochwasserfall als im Zustand davor kommt.

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; Bewilligung; Hochwasserabfluss; Verfahrensrecht; Parteistellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1580.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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