Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.02.2018Norm
WRG 1959 §38 Abs1Rechtssatz
Ein Genehmigungsverbot für Einfamilienhäuser und Wohnhausanlagen im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich (HQ30-Bereich) kann dem § 38 WRG 1959 nicht entnommen werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung gegeben sind oder nicht, nämlich ob es nun, bewirkt durch das zu bewilligende Projekt, mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit zu größeren Nachteilen im Hochwasserfall als im Zustand davor kommt.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Bewilligung; Hochwasserabfluss; Verfahrensrecht; Parteistellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1580.001.2017Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018